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Abmahnung von HTC-Händlern durch IPCom

IPCom macht seine Drohung gegen HTC jetzt langsam war, um seine im November diesen Jahres gerichtlich bestätigten Ansprüche geltend zu machen. So werden vermehrt Händler durch IPCom abgemahnt, die Smartphones des Herstellers HTC verkaufen. Gegenstand sind Geräte die über UMTS verfügen, da HTC gegen einige UMTS-Patente von IPCom verstößt. Im Prinzip betrifft es somit das gesamte Portfolio von HTC.

Die Abmahnungen gingen an wichtige Händler und Großhändler, damit diese keine HTC-Geräte mehr anbieten. Sollten die betreffenden Händler sich nicht daran halten und das Verkaufsverbot ignorieren, droht IPCom mit weiteren rechtlichen Schritten. IPCom hatte HTC wegen der Verletzung von UMTS-Patenten verklagt und im März 2009 Recht vor dem Landgericht Mannheim bekommen. HTC legte zwar Berufung ein, zog diese jedoch kurzfristig zurück vor Ablauf der Berufungsfrist und erneuter Verhandlung über die Sache, sodass das Verkaufsverbot gegen HTC rechtskräftig wurde.

HTC hingegen hält das Urteil nach wie vor für ungültig, da das Bundespatentgericht zuvor die Ansprüche von IPCom für nicht zulässig erklärte. Zudem habe man die Technik für UMTS so überarbeitet, das keine Patente von IPCom mehr verletzt werden sollen.

Laut IPCom sei es jedoch unerheblich, ob HTC eine Lösung zur Umgehung der Patente gefunden habe, da das Patent Basistechniken von UMTS beschreibt und somit nicht umgangen werden könne. In jedem Falle müsste erst ein Gericht feststellen, ob HTC tatsächlich einen Weg zum Umgehen der betreffenden Patente gefunden habe. In einer aktuellen Stellungnahme des Klägers wirft man HTC ein absichtliches ignorieren der Verkaufssperre vor und fordert gleichzeitig die Offenlegung von Verkaufszahlen des betreffenden Zeitraumes vorzulegen, welche als Berechnungsbasis für den entstandenen Schaden durch den nicht lizenzierten Verkauf der UMTS-Geräte herhalten soll.

IPCom hat das Landgericht Mannheim gebeten, eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro pro Patentrechtsverletzung festzulegen und man sehe jedes einzelne Gerät als separate Patentrechtsverletzung an. In dem Streit geht es vor allem um das Patent EP 1186189, welches einen „Algorithmus zur Zuordnung von Nutzerprioritäten auf Basis von vordefinierten Nutzerhierarchien in UMTS-Netzen“ beschreibt, welches von Bosch abgekauft wurde.

[Quelle: Golem]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

3 Gedanken zu „Abmahnung von HTC-Händlern durch IPCom

  • Dirk

    So langsam drehen doch alle am Rat…last uns ein Lagerfeuer machen und Rauchzeichen geben…oder gibt es dafür auch ein Patent?

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    • MaTT

      Eventuell sind da die Patentinhaber die Indianer aber rein geschichtlich gesehen hat man die ja noch nie gefragt.

      Erklärbar ist das ganze wahrscheinlich dadurch, dass es einfach eine Art Geschäftszweig geworden ist zusätzliche Einnahmen zu generieren.

      Gruß
      MaTT

      Antwort
      • Stefan

        Klar ist das ein Geschäftszweig geworden oder womit lassen sich sonst „Patenttrolle“ wie zum Beispiel i4i (die XML-Sache in Microsoft Word 2007 und Excel 2007, man erinnere sich) oder eben hier IPCom erklären? Da stecken Millionen wenn nicht sogar Milliarden an Dollar dahinter ….

        Sieht man ja bei der neusten Sache zwischen Apple und Motorola, wo letztere jetzt Recht bekommen haben und für Erstere es zum Super-GAU in Deutschland kommen kann (und hoffentlich auch mal wird).

        Antwort
  • Pingback: Barack Obama plant Gesetz gegen Patent-Trolle

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