Amazon Echo: Alexa soll in einem Mordfall verhört werden
Kurz ausgesagt: In einem Mordfall im US-Bundesstaat Arkansas fordert die Ermittlungsbehörde nun von Amazon die gespeicherten Audiodaten des zur Tatzeit aktiven Amazon Echo des Tatverdächtigen. Der Onlinehändler weigert sich jedoch trotz richterlichen Durchsuchungsbefehl die Daten des Servers freizugeben. Lediglich Zugang zu dem Nutzerkonto des mutmaßlichen Mörders wurde der Polizei gewährt.
Alexa verweigert die Aussage
Wie die Kollegen von „The Information“ berichten, ermittelt die Benton County Staatsanwaltschaft in dem Mordfall Victor Collins, welcher im Haus des Hauptverdächtigen James A. Bates erdrosselt im Whirlpool aufgefunden wurde. Bei der Ermittlung soll ausgerechnet Alexa, die Sprachassistentin des Amazon Echo verhört werden.
Dazu haben die Ermittlungsbeamten die Herausgabe der Amazon Echo Sprachaufzeichnungen von James A. Bates angefordert. Denn wie der Log der Amazon Echo Smartphone App zeigt, war zur Tatzeit Amazon Echo mit dem abspielen von Musik tätig. Während Amazon wie eingangs erwähnt zwar Zugang zu den Nutzerdaten des Verdächtigen gewährt, weigert sich das Unternehmen zur Herausgabe der Sprachaufzeichnungen.
„Amazon objects to overbroad or otherwise inappropriate demands as a matter of course,“ so in einem Amazon Statement.
Amazon Echo Daten doch dauerhaft gespeichert?
Das wirft nun natürlich ein neues Licht auf den Amazon Echo und der Aussage, dass Alexa lediglich Sprache aufzeichnet, wenn das Aktivierungswort verwendet wurde. Die Weigerung durch Amazon, ohne explizite richterliche Aufforderung entsprechende Daten freizugeben, zeigt doch dass zumindest in den USA – wo Alexa knapp schon seit 2 Jahre erhältlich ist – das deutlich mehr aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert wird, als uns das Unternehmen weiß machen will.
Während im Mordfall nun noch weitere Smart Home Komponenten wie der Wasserzähler und Nest Thermostate, wichtige Indizien zur Ermittlung liefern, versucht die Anwältin des Tatverdächtigen James A. Bates zu erwirken, das Beweismaterial vor Gericht nicht zuzulassen.
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