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Apple legt Berufung gegen Galaxy Tab 10.1N ein

Seit Monaten wenn nicht sogar Jahren schon versucht Apple gegen alles vorzugehen was nicht bei Drei auf den Bäumen ist, könnte man denken. Erklärter „Lieblingsgegner“ ist und bleibt Samsung mit seiner Galaxy-Reihe, wegen denen man in über 9 Ländern der Welt sich vor Gericht sieht. Obwohl eigentlich klar entschieden, will Apple nicht so schnell aufgeben und geht „auf die volle Distanz“.

Anfang Februar diesen Jahres hat das Landgericht Düsseldorf im Schnellverfahren pro Samsung entschieden, das Galaxy Tab 10.1N dürfe weiter verkauft werden in Deutschland. Die zuständigen Richter sahen es als erwiesen an, das sich das 10.1N genügend vom iPad unterscheiden ließe wie das Galaxy Tab 10.1 (ohne N) und somit weder gegen das iPad Geschmacksmuster noch gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße. Passt Apple aber nun mal nicht in den Kram wie man sich denken kann, weswegen die Herren Anwälte des Konzerns aus Cupertino Berufung gegen die fast 3 Monate alte Entscheidung einlegten.

Die erneute Verhandlung ist für den 5. Juni diesen Jahres anberaumt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegenüber der dpa bestätigte. Bereits 2010 versuchte man sich gütlich zu einigen, was aber scheiterte und seitdem überziehen sich beide Kontrahenten mit immer neuen Klagen in über 9 Ländern. Apple wirft meistens das kopieren des Apple Designs dem südkoreanischen Konzern vor, Samsung wiederum führt meistens technische Patente ins Felde. Allerdings sind bei Samsung häufig sogenannte FRAND-Patente enthalten, weswegen der Konzern derzeit von der EU Kommission unter die Lupe genommen wird. Ein weiteres, zehntes Verfahren läuft derzeit noch in Allicante, Spanien, bei dem die Frage um das europäische Geschmacksmuster von Apple für einen Tablet PC auf dem Prüfstand steht.

[Quelle: Handelsblatt]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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