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Apple setzt britisches Urteil um: Richtigstellung auf Homepage verfügbar

Vor einer Woche bestätigte der High Court of England and Wales ein Urteil, das auf den ersten Blick Apple nicht schmecken dürfte. Darin verdonnerte das Gericht Apple dazu, auf seiner Homepage und in diversen Printmedien eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Nun, dem ist Apple gewissermaßen auch nachgekommen, allerdings nicht ohne Sticheleien gegen den lästigen Konkurrenten aus Südkorea.

Laut dem britischen Gericht verstößt Samsung mit seinen Tablets der Reihe Galaxy Tab nicht gegen das Designpatent von Apple mit der Nummer 0000181607-0001. Damit hatte das Gericht die Berufung Apples bei der vorhergehenden Instanz bestätigt und Apple rechtskräftig verurteilt. Nun ist also eine Woche nach Urteilsverkündung eben jene Bestätigung online auf der britischen Website des Konzerns von Tim Cook. Der Link selber ist weniger offensichtlich als sich das viele vielleicht erhofft hatten, außerdem könnte das Urteil zu einem Bumerang für die Südkoreaner werden.

Denn Apples PR-Abteilung hat es sich nicht nehmen lassen, innerhalb der Zeilen gegen den Gegner aus Südkorea zu sticheln. So bestätigt Apple zwar das Urteil, schiebt aber die Begründung der Richter gleich noch mit hinter her, was zu einer Werbemaßnahme führt, die selbst Apples berühmte PR-Abteilung nicht hätte besser machen können.

Übersetzt und kurz zusammengefasst schreibt Apple, dass das Gericht keine Verletzung des Designpatents Nummer 0000181607-0001 durch die Modelle Galaxy Tab 10.1, 8.9 und 7.7 feststellen konnte. Das liegt aber nur daran, wie das Gericht begründete, dass die Galaxy Tabs „nicht so cool wie das iPad seien“, so Apple weiter. Das am 18. Oktober erneut bestätigte Urteil gilt für die gesamte EU, weswegen aktuell keine Unterlassungen gegen diese Tablets in Europa aktiv sind. Im Umkehrschluss müsste das eigentlich bedeuten, dass in Deutschland das Galaxy Tab 7.7 wieder offiziell gekauft werden kann. Apple konnte es sich zudem nicht verkneifen, auf weitere Verfahren mti anderem Ausgang zu verweisen, zum Beispiel in Deutschland und in Amerika.

Apple hat sich also dem Urteil gebeugt und die geforderte „Richtigstellung“ veröffentlicht. Allerdings liest sich das Ganze weniger wie eine Richtigstellung denn eine eigentümliche Rechtfertigung von Apple. Wie kommt die „öffentliche Entschuldigung“ eigentlich bei euch an? Glaubt ihr, dass Apple den Forderungen des Gerichts entsprochen hat oder hier den Bogen etwas zu sehr überspannt hat? Und überhaupt: Kommt das Galaxy Tab 7.7 jetzt wieder offiziell nach Deutschland? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit.

[Quelle: Apple UK | via Engadget]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

2 Gedanken zu „Apple setzt britisches Urteil um: Richtigstellung auf Homepage verfügbar

  • Major Tom

    Aber wenn’s doch so ist, dass die Galaxy Tabs nicht so cool sind, wie iPads… hat ja sogar ein Richter sofort erkannt… 😀

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  • Lucas Marc Aaron

    Die Führungsriege von Apple fährt bestimmt ein äußerlich durchdesigntes Premiumauto der oberen Mittelklasse mit einem 1,4 L 75PS Benziner, Halogenscheinwerfern und CD-Player als Sonderausstattung für „coole“ 125.000 USD und reden das auch schön mit ihrem typischen „it just works“.
    tststs…Apple…Hochmut kommt vor dem Fall…

    Antwort
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