Android

Apple verliert Slide to Unlock Patent in Deutschland

Slide to Unlock Patent in Deutschland aberkannt

Erst kürzlich ist Apple mal wieder in die Schlagzeilen geraten, weil der Konzern aus Cupertino um CEO Tim Cook einige „kleine“ Reibereien mit Konkurrenten verloren hat. Anscheinend ist dieses Jahr wirklich nicht mit einem allzu guten Start gesegnet, denn nach Mexiko, Brasilien und dem abgelehnten Antrag auf Markenschutz für das iPad Mini, kommt nun in Deutschland die nächste Niederlage hinzu.

Es war Anfangs eines der wichtigsten Patente für den US-amerikanischen Konzern Apple aus Cupertino. Damit konnte man schließlich herrlich gegen die Konkurrenz klagen und Schadensersatz in Millionenhöhe einfordern. Mittlerweile ist die Funktion des Slide to Unlock zwar nicht mehr so wichtig wie noch anfangs, denn die Konkurrenz hat überwiegend andere Möglichkeiten gefunden, dasselbe Ziel auf anderem Wege zu erreichen. Vielmehr ist das Slide to Unlock Patent mit der Patentnummer EP1964022 nur noch von ideellem Wert für Apple. Und genau dieses Patent hat das Deutsche Bundespatentgericht Apple nun aberkannt, nachdem Konkurrenten wie Samsung oder Motorola eine Überprüfung des Patents beantragt hatten.

Laut den zuständigen Richtern erfüllt das Slide to Unlock Patent von Apple nicht die Anforderungen für ein Software-Patent, welches deutlich schwerer zu erlangen ist als beispielsweise in den USA. Begründet haben die Richter die Sache folgendermaßen: Ein Software-Patent beschreibt eine Lösung für ein technisches Problem, welches mittels eben jener Software behoben wird. Und eben das ist bei Apples Patent nach Ansicht des Bundespatentgericht nicht der Fall, weswegen das Patent eben aberkannt wurde.

Allerdings kann Apple Rechtsmittel einlegen und die Entscheidung anfechten. Das wird Apple mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch tun, so hat der Konzern beispielsweise weiter Anträge eingereicht, um seine Position in der Berufung wieder zu stärken. Man darf allerdings getrost davon ausgehen, dass die Entscheidung des Bundespatentgericht endgültiger Natur ist und Apple mit der Berufung nicht durchkommt. Wir können also getrost davon ausgehen, dass in Sachen Slide to Unlock in Deutschland für Apple kein einziger Blumentopf mehr zu gewinnen ist. Die (gebeutelte) Konkurrenz wirds freuen und wir kommen zu dem Schluss, dass natürliche Gesten des Menschen doch nicht patentierbar sind.

[Quelle: Heise Online]

Beitrag teilen:

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert