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Apple vs. Amazon: Teilsieg für Amazon im App-Store-Streit

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In der Mobilfunkwelt ist der Streit zwischen Apple und Samsung quasi allgegenwärtig und gerne mal Thema Nummer Eins der Berichterstattung. Manchmal kann man da fast andere Streithähne übersehen, die sich ebenfalls vor Gericht gegenüber stehen aber eines haben die meisten Fälle gemeinsam: Apple hängt da meistens irgendwie mit drin.

Eine dieser anderen Streitereien ist beispielsweise mit Amazon, einem Schwergewicht der Online-Handelsbranche. Bekanntermaßen hatte Amazon im letzten Jahr passend für seinen Kindle Fire und andere Android-Geräte einen eigenen App Store gestartet, mit dem das Unternehmen zusätzlichen Gewinn einfahren wollte. Blöderweise hatte Amazon seine App-Quelle „Amazon Appstore“ genannt“, woran sich im Nachhinein wenig verwunderlich Apple dran störte: Beanspruchte der Konzern vom verstorbenen Gründer Steve Jobs doch die Namensrechte an Begriff des App Stores für sich.

Nun hat allerdings ein US-Gericht entschieden, dass Amazon mit dem begriff Appstore seine Kunden nicht täuschen und hinters Licht führen würde, wie von Apple vorgeworfen. Apple sei schlicht und ergreifend der Meinung, dass die Menschen durch den Erfolg von iPhone und iPad den Begriff des App Stores in erster Linie mit einer Bezugsquelle von Apps für iGeräte assoziieren würden. Deshalb reichte Apple am 18. März 2011 Klage gegen Amazon ein, nachdem mehrere Aufforderungen zur Namensänderung ignoriert wurden von Amazon.

Als Begründung für das Abweisen der Klage gab US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton an, dass Apple nicht glaubwürdig beweisen konnte, dass Amazon falsche Angaben gemacht und somit den Großteil der App-Kunden tatsächlich getäuscht habe. Weiter begründete Hamilton, dass der von Amazon genutzte Name Amazon Appstore nicht gleichbedeutend mit dem Apple App Store sei. Der Begriff Appstore kann schlicht und ergreifend für eine Website gedeutet werden, die das Herunterladen und den Kauf von Apps für mobile Geräte erlaubt, nicht aber eine direkte Beziehung zum Apple App Store.

Damit hat Amazon zwar einen Teilerfolg für sich verbuchen können in diesem Streit, ein endgültiger Sieg vor Gericht ist das aber noch nicht gewesen. Nach wie vor prüfen die US-Behörden noch, ob Apple das Markenrecht für den Begriff „App Store“ zugesprochen bekommt oder ob nicht. Sollte Apple den Zuschlag bekommen, dürfte das der Diskussion über das Marken- und Patentrecht neues Futter geben. Immerhin ist der Begriff App Store keine Wortneuschöpfung im Sinne eines Markenamens, sondern einfach nur die Abkürzung für Application Store. Wir dürfen daher gespannt sein, wie der Streit im Ganzen enden wird.

[Quelle: Stern Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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