AppleNews

Apple vs. FBI: Auf eine Niederlage in New York folgt die Berufung

Verschlüsselung, iPhone und Apple gegen FBI

Die Sache rund um das verschlüsselte iPhone 5c, bei welchem sich Apple vehement weigert dem FBI Hilfe zum Knacken des Gerätes zu leisten, spitzt sich langsam aber sicher zu. In einem recht ähnlichen Fall musste das FBI mit einer gut durchdachten Begründung eine herbe Niederlage vor dem New Yorker Bezirksgericht einstecken, aber so leicht gibt sich das Federal Bureau of Investigation nicht geschlagen.

Nachdem letzte Woche der Magistratsrichter James Orenstein in New York City in einer mit 50 Seiten sehr fundierten Begründung eine Klage des FBI gegen Apple abgelehnt hatte, legt der US-Staatsanwalt von New York City Eric Schneiderman Berufung ein. Das bedeutet, dass der Fall zur nächst höheren Instanz des US-amerikanischen Justizsystems weiter gereicht wird. Dort erhofft sich das FBI Recht für seine Sache, ein iPhone 5s eines geständigen Drogendealers entsperren zu können.

Etappensieg für Apple  vs. FBI

Der Fall hat vor allem in einem Aspekt große Signalwirkung und das ist ein ähnliches Verfahren in Kalifornien. Bei dem Verfahren rund um den Bombenanschlag von San Bernadino hat einer der Attentäter ein verschlüsseltes iPhone genutzt, welches das FBI nicht geknackt bekommt. Deswegen soll Apple per Urteil dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Knacken der Verschlüsselung zu leisten. Dagegen wehrt sich der Konzern jedoch vehement und bekommt auch breite Unterstützung aus der IT-Branche (zum Beitrag).

Richter Orenstein wies die Klage damit ab, dass der „All Writs Act“ nicht mit den gesetzlichen Bedingungen im Einklang stehen würde und sogar verfassungswidrig sein könnte. So wie die Regierung das Gesetz ausgelegt hat, besteht die Gefahr für besonders absurde Ergebnisse, was wiederum die Sicherheit und Privatsphäre der US-Bürger untergraben würde.

Staatsanwalt sieht ausreichende Beteiligung

Der US-Staatsanwalt indes versucht seine Berufung gegen die Entscheidung zugunsten von Apple damit zu begründen, dass der Beschuldigte das Eigentum Apples zum Begehen einer Straftat genutzt habe. Eben dieses Eigentum würde nun auch die weiteren Ermittlungen wegen der Verschlüsselung behindern. Eben diese Nutzung des iPhone 5s zum Telefonieren reicht dem FBI beziehungsweise dem Staatsanwalt aus, dass Apple in den Fall genügend involviert ist, um den Konzern rechtlich zu einer Zusammenarbeit zwingen zu können.

Als weitere Begründung führt der Staatsanwalt an, dass Apple in mindestens 70 weiterer Fälle dieser Art widerspruchslos dem FBI geholfen habe. Von daher sei das Begehren der US-Justiz keine unzumutbare Belastung für den Konzern mit Sitz in Cupertino. Das jetzt etliche Hundert iPhones noch dazu kommen werden sei von daher in diesem Zusammenhang irrelevant. Ob dies allerdings tatsächlich rechtens ist, sei in den jeweiligen Einzelfällen gesondert zu prüfen, so die Staatsanwaltschaft.

Offener Ausgang

Unter diesen gegebenen Voraussetzungen dürfte es noch spannend sein, ob der Staatsanwalt von New York City zum einen Erfolg hat mit seiner Berufung und wie sich das vorläufige Urteil auf den Fall in San Bernadino auswirkt. Immerhin will das FBI im New Yorker Fall lediglich die PIN-Sperre umgehen und die gespeicherten Nutzerdaten auf dem mit iOS 7 laufenden Gerät auslesen.

Bei dem hauptsächlich in den Medien behandelten Fall aus Südkalifornien bei Los Angeles ist die Ausgangslage hingegen um einiges schwieriger. Schließlich ist das komplette iPhone verschlüsselt und Apple müsste eine komplett neue Firmware entwickeln sowie signieren, damit die US-Justiz den gewünschten Zugriff auf die gespeicherten Daten erhält. Nur wehrt sich Apple genau dagegen, da man einen Freifahrtschein der US-Justiz auf jedem Smartphone befürchtet.

[Quelle: US-Staatsanwaltschaft]

Beitrag teilen:

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert