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Apple vs. Samsung: Befangenheitsvorwurf abgelehnt und kein separates Verfahren

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Es geht mal wieder weiter im ewigen Patentstreit zwischen Apple auf der einen Seite und Samsung auf der anderen Seite. Der seit Jahren schwelende Streit kam Ende August zu seinem vorläufigen Höhepunkt und seither versucht Samsung einiges, um die ganz große Strafe doch noch abwenden zu können. Nur ist Richterin Lucy Koh nicht ganz der Meinung von Samsung.

Vel Hogan ist Vorsitzender der Jury, die im Fall Apple gegen Samsung zu der Milliarden-Strafe kam, da nach deren Meinung Samsung im Großen und Ganzen gegen die Software- und Design-Patente des Konkurrenten verstoßen hätte. Allerdings vermutete Samsung bei Vel Hogan Befangenheit, da dieser in der Vergangenheit schon einmal ein patentrechtliches Verfahren gegen Seagate führte und damals verlor, als Samsung noch ein großer Anteilseigner an Seagate war.

Nach Meinung des Anwaltsheeres von Samsung könnte Hogan daher Samsungs Position in dem Verfahren absichtlich kritischer betrachtet haben. Richterin Lucy Koh ist allerdings nicht dieser Meinung, lehnte den Befangenheitsantrag ab und verweigert zudem die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit. Richtern Koh hat nicht einmal eine Beweisaufnahme zugelassen und damit dem Neu-aufrollen des Falles eine klare Absage erteilt. Samsungs Anwälte hätten die frühere Verfehlung von Vel Hogan zu Beginn von dessen Befragung vorbringen müssen, damit der Befangenheitsantrag Erfolg haben hätte können.

 

Nicht nur Samsung muss einstecken

Allerdings ist Samsung nicht die einzige Partei, die aktuell kleinere Niederlagen einstecken muss. Auch Apple ist davon nicht befreit denn diverse von Apple erwirkte Verkaufsverbote wurden von Richterin Lucy Koh ebenfalls aufgehoben. Ein Antrag für ein Verkaufsverbot von 26 Smartphones und Tablets von Samsung wies Richterin Koh ab, mit denen Apple überwiegend ältere Modelle vom US-Markt verschwinden lassen wollte. Laut Richterin Koh habe Apple allerdings nicht ausreichend Beweise vorlegen können, die ein Verkaufsverbot auch rechtfertigen könnten.

Außerdem würden die verletzten Apple-Patente nur einen sehr geringen Teil der Funktionsvielfalt ausmachen, sodass die Geräte weiterhin im Verkauf bleiben. Die Beweislage habe einfach nicht ausgereicht um zu belegen, dass die eigenen Geräte von Apple sich durch die betroffenen Patente besser verkaufen würden. Nicht zuletzt hat Richterin Koh angemerkt, dass einige der beanstandeten Geräte nicht mehr verkauft werden und Apple zudem die betroffenen Patente an andere Firmen lizenziert habe.

Die getroffenen Entscheidungen von Richtern Lucy Koh sind zwar nicht ganz unwichtig für das aktuelle Verfahren zwischen Samsung und Apple, haben jedoch keine Auswirkungen auf den anderen, separat geführten Prozess. In diesem geht es um die aktuellen Samsung-Geräte wie Galaxy S3, Galaxy Note 2 oder Galaxy Nexus.

[Quellen: FOSS Patents & CNet | via AndroidPolice]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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