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Apple vs. Samsung: Gegen Gummiband in Japan verloren

Apple vs. Samsung in Japan

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung wütet nun schon seit einigen Jahren in der Branche, welcher im November diesen Jahres neu aufgelegt werden muss. Doch bis es soweit ist und die Anwaltsheere beider Parteien erneut aufeinander losgelassen werden, hat sich im japanischen Tokyo eine kleine Wende ergeben, welche irgendwie auch wieder zu einer Pattsituation geführt hat.

Ich weiß, das Thema „Patentkrieg der Mobilfunkindustrie“ ist schon mehr als nur ausgenudelt aber dennoch gibt es hier und da eine kleine Wende in den Geschehnissen. Erst jüngst erklärte das US-amerikanische Patentamt das Gummiband-Patent von Apple’s Steve Jobs für nichtig, um in einem Revisionsverfahren dann doch einige Punkte des Patents für gültig zu erklären. Dummerweise ist darunter genau der eine Punkt enthalten, mit welchem Apple so vehement gegen den südkoreanischen Konkurrenten Samsung vorgegangen war.

Und eben jenes Gummiband-Patent, welches ganz grob gesagt das Verhalten des Bildschirm-Inhaltes beim Erreichen des Endes beschreibt, ist für Samsung nun auch in Japan zu einem Stolperstein geworden. Das Gericht in Tokyo hat Samsung für Schuldig befunden, besagte Software-seitige Lösung in seinen Geräten ohne die Erlaubnis oder gar Lizenzierung von Apple genutzt zu haben. Apple bezichtigt die Konkurrenz, dass das eigene Gummiband-Patent unerlaubt in bis zu 20 Modellen bestehend aus Smartphones und Tablets eingesetzt werde. Das Urteil richtet sich allerdings lediglich gegen ältere Modelle des südkoreanischen Konzerns, bei neueren Modellen verwendet Samsung ein blaues Aufleuchten beim Erreichen des Endes einer Liste und Ähnlichem und sind daher nicht direkt von besagtem Patent bzw. Urteil betroffen.

 

Schlachtfeld Nummer X

In Japan streiten sich die beiden Kontrahenten allerdings schon etwas länger, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt. So habe ein Bezirksgericht in Tokyo im August 2012 beispielsweise geurteilt, dass Samsung keine Patente zur Datensynchronisation zwischen Mobilgerät und Computer von Apple verletzen würde, wie der kalifornische Konzern behauptete. Samsung forderte das Gericht auf, den Berufungsantrag von Apple abzuweisen und das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen. Wiederum gegen Samsung urteilte das Bezirksgericht in einem anderen Verfahren, in welchem die Südkoreaner eine bestimmte Technologie zur Datenübertragung in Apple-Geräten monierten. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass Samsung überhaupt nicht die Rechte an dieser Technologie besitzen würde.

Es geht also mal wieder ganz im Ping-Pong-Stil hin und her zwischen den beiden Streithähnen, die nicht den Anschein erwecken, so schnell mit dieser ewigen Patentstreiterei aufhören zu wollen. Das nächste große Ereignis wird jedoch erst im November stattfinden, wenn Richterin Lucy Koh erneut über die Höhe des Schadensersatz aus dem ersten großen Verfahren neu verhandelt. Koh hatte das erste Jury-Urteil über 1,05 Milliarden US Dollar wegen falscher Berechnungen aufgrund mangelndem Verständnis über die entscheidenden Gesetze einkassiert und auf vorläufige 599 Millionen US Dollar zusammengekürzt.

[Quelle: ZDNet]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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