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Bei Sky Card-Sharing droht nun der Knast!

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Der Pay-TV-Anbieter Sky bietet gegen eine monatliche Gebühr Zugriff auf eine Vielzahl an Sender mit teils exklusiven Filmen und Serien und Sportübertragungen wie der 1. Fußball Bundesliga, Formel 1 oder Box-Events, die man vor allen anderen im Free TV anschauen kann. Sehr zum Ärger der Sky Deutschland GmbH werden die SmartCards für den Zugriff auf die Inhalte gerne mal geteilt. Doch dem Card-Sharing will das Unternehmen mit Sitz in Unterföhring nun erfolgreich mit gerichtlicher Hilfe unterbinden.

Konkret hat das Landgericht Verden einen 53 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil dieser das Programm von Sky per Card-Sharing mit anderen teilte. Allerdings hatte er es in einem professionelleren Rahmen betrieben, denn es war gleich ein kompletter Card-Sharing-Server, dessen Zugansgdaten er gegen eine kleine Gebühr frei gab.

Juristischer Sieg gegen Sky Card-Sharing

Ende 2013 hatte das Amtsgericht Stolzenau den damals 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von 18 Monate ohne Bewährung verurteilt, worauf dieser Einspruch einlegte. Nun hat das Landgericht Verden das Urteil in seinem Grundsatz bestätigt, aber die Strafe zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung umgewandelt.

Als Begründung nennt das Landgericht Verden den gemeinschaftlich begangenen Computerbetrug, welcher zusammen mit dem Ausspähen von Daten und der technischen Umgehung von Schutzmaßnahmen erfolgte. Sky zeigte sich selbstredend sehr erfreut über das Urteil, wie Dr. Andreas Rudloff als amtierender Vice President of Platform Services & Security des deutschen Sender-Ablegers erklärte, Zitat:

Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.

Das die Nutzung eines Sky Abos von mehreren Nutzern mit Hilfe technisch veränderter Receiver nicht geduldet wird und strafbar ist, macht das Unternehmen auf einer eigenen Website deutlich.
Auf dieser Website werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland genannt, sondern auch vor den strafrechtlichen Konsequenzen einschließlich einer zivilrechtlichen Klage gewarnt. Zum Glück ist die Nutzung der Sky Go Android App auf anderen als den offiziell unterstützten Geräten keine strafrechtliche Handlung, sodass auch abseits von ausgewählten Geräten von Samsung, Google und Sony auch andere Nutzer in den Genuss der Pay-TV-Inhalte kommen. Vorausgesetzt man hat ein gültiges Abo und unsere nachfolgende Anleitung:

Anleitung: Sky Go Android für nicht-unterstützte Geräte

Für den Pay-TV-Anbieter ist unterm Strich dieses Urteil sehr wichtig, da es als eine Art Grundsatzurteil im Bezug auf das Card-Sharing an sich darstellt.
Insofern wird sich Sky bei künftigen Verfahren auf diesen Fall beziehen und will damit auch abschrecken, dass man das illegale Verbreiten der Pay-TV-Inhalte nicht tolerieren und von daher auch rechtlich verfolgen werde.

[Quelle: Sky | via UberGizmo]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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