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Drohnen-Verordnung: Das ändert sich für Drohnen-Besitzer

Hersteller wie DJI und Parrot haben den Markt für Drohnen auch für private Piloten durch kleine, kompakte und günstige Modelle ermöglicht. Leider gab es im vergangenen Jahr aufgrund unverantwortlicher Hobbypiloten, für Menschen lebensbedrohliche Situationen, welche nun das Bundeskabinett veranlasst haben eine entsprechende Drohnen-Verordnung auf den Weg zu bringen.

Gefahr aus der Luft

Immer wieder konnten wir im vergangenen Jahr in den Medien verfolgen, wie es zwischen Drohnen – auch als Quadro- oder Multicopter bekannt – und Passagiermaschinen fast zu einem Zusammenstoß während der Start- und Landephase kam. Eine Vorwarnung gibt es für den Luftverkehr nicht, da die kleinen Drohnen nicht vom Radar erfasst werden und so wenn überhaupt nur Sichtkontakt besteht.

Inzwischen sind auch Smartphone Hersteller wie Xiaomi oder ARCHOS mit einer eigenen Drohne am Markt, welche sich via Smartphone steuern lässt und keine 100 Euro kostet. Damit nimmt auch der private Flugverkehr an unserem Himmel exponentiell zu und benötigt entsprechendes Regelwerk. Im Jahr 2016 wurden allein circa 300.000 Drohnen in Deutschland an den Mann gebracht.

Drohnen-Verordnung

So wurde nun ein von Verkehrsminister Dobrindt beauftragter Entwurf für eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ auf den Weg gebracht, welcher nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss.
Dieser sieht folgende Reglungen für den Betrieb einer Flugdrohne in der privaten Freizeitgestaltung oder als Sport vor:

Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssen künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen darauf Name und Adresse stehen.
Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab fünf Kilogramm Gewicht ist künftig eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein.
Kenntnisnachweis: Um diesen „Drohnen-Führerschein“ zu erhalten, müssen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle ablegen – dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.
Betriebsverbot: Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme unter fünf Kilo dürfen nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind zudem Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen.
Ausnahmen: Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen die Drohnen nicht betrieben werden. Ausnahmen vom Betriebsverbot sollen aber möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. „Angemessen berücksichtigt“ werden müssen dabei auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.

 

Wie bereits schon vermerkt, gilt obiges Regelwerk nur für die private Nutzung. Gewerbetreibende, welche wie Amazon in Zukunft gerne ihr Ware mithilfe von Drohnen ausliefern wollen, müssen sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) richten.

Und wer ist von euch schon Besitzer eine Drohne und ist nun von dem neuen Regelwerk betroffen?

[Quelle: Die Bundesregierung]

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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