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EuGH-Urteil könnte das Verfahren zwischen Oracle und Google beeinflussen

Es gibt neue Entwicklungen im Rechtsstreit zwischen Oracle und Google. In der Frage ob Google rechtswidrig Java in seinem mobilen Betriebssystem Android verwendet, könnte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Entscheidungsfindung beeinflussen. Zugunsten von Google.

Anfang Mai entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall World Programming Limited (WPL) vs. SAS Insitute Inc. im Sinne von WPL, dass die Funktionalität eines Computerprogramms sowie dessen Programmiersprache urheberrechtlich nicht geschützt werden können. WPL entwickelte ein Programm mit dem Namen WPS, welches in der Programmiersprache Base-SAS des SAS Institute Inc. geschriebene Programme ausführen kann. WPL hatte Lernprogramme von SAS auf deren Funktionalität hin untersucht und aus diesen Erkenntnissen WPS entwickelt, was der SAS Inc. wiederum nicht passte. Man zog vor Gericht und bekam nun auf höchster europäischer Ebene eine Abfuhr.

Und genau diese Entscheidung scheint für den zuständigen Richter William Alsup eine gewisse Gewichtigkeit für sein eigenes Verfahren zu haben, denn dieser ist seit Anfang des Verfahrens eher skeptisch gegenüber Oracle’s Haltung im Bezug zur rechtlichen Absicherung von Java und dessen API’s. Richter Alsup forderte im Zuge eines Fragenkatalogs zur Java-API und zugehörigen Präzedenzfällen (das angelsächsisches Case Law wird angewendet) die Ansicht des EuGH Urteils beider Parteien an, wie sie die Sache sehen. Oracle ist er Ansicht, dass die Struktur sowie Aktionsabfolge und Organisation der Java API schutzfähig sind. Google als Beklagter sieht das selbstverständlich ganz anders.

Auch wenn das EuGH-Urteil nur innerhalb der europäischen Union rechtswirksam ist, können sich Gerichte in anderen Teilen der Welt auf die inhaltliche Begründung des EuGH stützen. Richter Alsup sagte unter anderem:

„If someone were to give you an assignment and say, ‚Go write a guide book on how to drive from San Francisco to Monterey,‘ and everybody could sit down and write their own two-page thing on that, there would be some similarities. But the idea is not protected.“

Wenn jemand ihnen die Anweisung gäbe ‚Schreiben sie ein Buch darüber, wie man von San Francisco nach Monterey fährt‘ udn jeder setzt sich hin und schreibt seine eigenen zwei Seiten darüber, dann wäre das dieselbe Idee. Nur sind Ideen nicht geschützt.

„Implementations are not derivative works. They are independent works, that simply start with the idea of the specification. When somebody looks at a specification, and says, this is the input, and these are the outputs… programmers each use their own creativity [to implement it]“

Implementierungen sind keine abgeleiteten Erzeugnisse. Sie sind unabhängige Erzeugnisse, die mit der Idee einer Spezifikation beginnen. Schaut sich jemand eine Spezifikation an und sagt ‚Das ist die Eingabe und das die Ausgabe‘ … Programmierer nutzen ihre eigene Kreativität [für die Implementierung].“

Allein aus dem letzten Zitat erkennt man die Neigung von Richter Alsup, das er der Argumentation von Oracle nicht folgen wird. Doch letzten Endes entscheiden sowieso die Geschworenen, welche nicht der Meinung des leitenden Richters folgen müssen. Für die Beantwortung des Fragenkatalogs haben Google und Oracle eine Woche lang Zeit. Vermutlich wird erst dann die Verhandlung fortgeführt werden.

[Quelle: Computerbase.de]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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