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FRAND-Patente vorm EuGH: Darf man Verkaufsverbote durchsetzen?

Europäischer Gerichtshof und FRAND-Patente

Diese Woche wurde ein Fall zwischen den beiden chinesischen Konzernen Huawei und ZTE verhandelt, in welchem Huawei dem Konkurrenten die Verletzung von standardrelevanten Patenten vorgeworfen hatte. Diese Patente werden üblicherweise zu fairen Bedingungen zur Lizenzierung angeboten, dennoch forderte Huawei ein Verkaufsverbot für den Konkurrenten.

Im Mittelpunkt steht dort das europäische Patent EP2090050, welches eine Methode und ein Gerät beschreibt, mit welchem ein Synchronisationssignal in einem Kommunikationssystem aufgebaut werden kann. Eigentlich ein Patent, welches von Huawei in Absprache mit der ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) zu FRAND-Bedingungen lizenziert werden kann. Und genau das ist der Knackpunkt, wo sich das zuständige Landgericht Düsseldorf nicht ganz sicher ist: Huawei hat ein Verkaufsverbot für LTE-fähige Basistationen der Konkurrenz beantragt, wo sich das Landgericht Düsseldorf nicht sicher ist. Deswegen hat der zuständige Richter das Verfahren bis auf Weiteres unterbrochen und 5 Fragen an den Europäischen Gerichtshof geschickt, wo eben diese Frage geklärt werden soll: Darf ein Unternehmen aufgrund eines FRAND-Patentes ein Verkaufsverbot erwirken?

 

Auslöser Samsung

Auslöser dieser für europäische und US-amerikanische Gerichte nicht ganz unwichtigen Frage ist unter anderem ein Verfahren, in welches der südkoreanische Konzern Samsung involviert ist. Die EU-Kommission befürchtete einen Marktmissbrauch durch das Vorgehen von Samsung, weshalb man im Januar 2012 eine offizielle Untersuchung gegen den Konzern eingeleitet hat. Ende 2012 kündigte Samsung daher an, die eigenen Klagen in Europa bezüglich standardrelevanter Patente zu mildern und auf die Verkaufsverbote zu verzichten.

Aber zurück zur Sache zwischen Huawei und ZTE, in welchem sich letzterer Konzern zur Lizenzierung des entsprechenden Patents bereit erklärt hat. Dennoch will das Landgericht Düsseldorf vom EuGH wissen, ab wann ein Inhaber eines standardrelevanten Patentes eine marktbeherrschende Stellung innehat und diese missbraucht aufgrund besagter Patente. Konkret lautet die Frage, ob bereits ein beantragtes Verkaufsverbot trotz Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite ausschlaggebend ist oder ob ein „annahmefähiges Angebot“ dazu vorliegen muss. Laut Florian Müller von FOSS Patents habe ZTE beispielsweise 50 Euro pro Huawei-Patent angeboten, was laut Müller kaum als „annahmefähig“ gelten kann.

 

Nur ein Leitfaden auf europäischer Ebene

Abgesehen davon soll sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob ein Patentverletzer besondere Anforderungen zu einer Verhandlungsbereitschaft erfüllen muss. Zudem geht es um die Frage, ob ein Patentverletzer für die Nutzung des jeweiligen Patentes in der Vergangenheit nachzahlen muss. Zwar ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kein Ersatz für das Urteil eines nationalen Gerichts, dennoch können die Entscheidungen von den jeweiligen nationalen Gerichten als Leitfaden zur Auslegung der geltenden EU-Gesetze und -Verträge genutzt werden.

Ob die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof allerdings große Auswirkungen auf bereits laufende Verhandlungen haben wird, ist noch unklar. Erst Recht, wann der Europäische Gerichtshof überhaupt zu einer Entscheidung gelangen wird. Außerdem dürfte es fraglich sein, dass das Ergebnis auch Auswirkungen auf die Rechtssprechung in den USA haben wird, wo sich bekanntermaßen insbesondere Apple und Samsung gegenüber stehen.

[Quelle: FOSS Patents | via Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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