News

Galaxy Tab sieht nicht aus wie ein iPad

Das die richterliche Sichtweise von Land zu Land und manchmal sogar von Kontinent zu Kontinent schwanken kann, beweisst nicht zuletzt der aktuelle Fall. Samsung und Apple stehen sich mal wieder bzw. immer noch vor Gericht gegenüber und der zuständige Richter ist zu einem erkenntnisreichen Schluss gekommen.

Während in Amerika Samsung mit seinem Galaxy Tab gegen das Design-Patent von Apple verstoßen hat, entschied der High Court of England & Wales entgegengesetzt. Laut dem Gericht verstößt Samsung alles andere als gegen das europäische Geschmacksmuster, womit die Galaxy Tabs von Samsung nicht dem iPad ähnlich sehen. Das europäische Geschmacksmuster und das US-amerikanische Design-Patent beschreiben ein flaches Gerät/Tablet mit abgerundeten Ecken, einer Glasscheibe auf der Front und bunte Icons nach dem einschalten. Es ist sowieso fraglich, wie ein derartiges Trivialpatent erteilt werden konnte aber das ist eine ganz andere Sache und hier nicht Thema. Der High Court of England & Wales hat zudem in der Begründung angegeben, dass es bereits über 50 Beispiele noch vor Apple gäbe, welche dem Design-Patent/Geschmacksmuster entsprechen würden. Gegenüber Pocketlint.com hat Samsung eine sehr umfangreiche Stellungnahme zu dem Urteil gegeben, welches wie folgt lautet (Übersetzung von uns):

„In a ruling on July 9, 2012, the High Court of England & Wales sided with Samsung that the designs of the Galaxy Tab series of products are ‚different‘ from an Apple tablet design, and do not infringe Apple’s Registered Community Design No. 181607-0001. Samsung products subject to this trial were the Galaxy Tab 10.1, the Galaxy Tab 8.9, and the Galaxy Tab 7.7.

Samsung had requested this voluntary trial in September 2011, in order to oppose Apple’s ongoing efforts to reduce consumer choice and innovation in the tablet market through their excessive legal claims and arguments. Apple has insisted that the three Samsung tablet products infringe several features of Apple’s design right, such as ’slightly rounded corners,‘ ‚a flat transparent surface without any ornamentation,‘ and ‚a thin profile.‘

However, the High Court dismissed Apple’s arguments by referring to approximately 50 examples of prior art, or designs that were previously created or patented, from before 2004. These include the Knight Ridder (1994), the Ozolin (2004), and HP’s TC1000 (2003). The court found numerous Apple design features to lack originality, and numerous identical design features to have been visible in a wide range of earlier tablet designs from before 2004.

Equally important, the court also found distinct differences between the Samsung and Apple tablet designs, which the court claimed were apparent to the naked eye. For instance, the court cited noticeable differences in the front surface design and in the thinness of the side profile. The court found the most vivid differences in the rear surface design, a part of tablets that allows designers a high degree of freedom for creativity, as there are no display panels, buttons, or any technical functions. Samsung was recognised by the court for having leveraged such conditions of the rear surface to clearly differentiate its tablet products through ‚visible detailing.‘

Samsung welcomes today’s ruling by the High Court, which affirms Samsung’s commitment to protect its own intellectual property rights while respecting those of other companies. Samsung believes Apple’s excessive legal claims based on such a generic design right can harm not only the industry’s innovation as a whole, but also unduly limit consumer choice.“

Deutsche Übersetzung von uns:

In einem Urteil vom 9. Juli 2012 stellte sich der High Court of England & Wales auf die Seite von Samsung, dass die Galaxy-Tab-Reihe verschieden im Vergleich zu Apple’s Tablet-Design sei und nicht gegen das Gemeinschaftsdesign Nummer 181607-0001 vestoßen. Die beanstandeten Tablets von Samsung waren die Tablets Galaxy Tab 10.1, 8.9 und 7.7.

Samsung beantragte die freiwillige Untersuchung im September 2011, um Apple’s Bemühungen zur Einschränkung der Geräteauswahl für Verbraucher durch die Nutzung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche und Argumente zu bekämpfen. Apple beanstandete drei Samsung-Tablets, welche gegen die Design-Richtlinien wie „leicht abgerundete Ecken“, „eine flache transparente Oberfläche ohne jegliche Verzierungen“ sowie „einem dünnen Profil“.

Allerdings wies der Highcourt Apple’s Argumente mit Hinweis auf über 50 Beispiele mit derselben Technik oder Design zurück aus der Zeit vor 2004. Dazu zählen unter anderem das Knight Ridder (1994), das Ozolin (2004) und der HP TC1000 (2003). Das Gericht stellte zudem fest, dass zahlreiche Design-Merkmale von Apple von mangelnder Originalität zeugen und zahlreiche identische Design-Merkmale bereits lange zuvor in einer Vielzahl an Tablet-Designs vor 2004 zum Einsatz kamen.

Ebenso wichtig ist, dass das Gericht auch deutliche Unterschiede zwischen den Tablet-Designs von Samsung und Apple feststellte, welche dem Gericht nach mit bloßem Auge sichtbar sind. Zum Beispiel fand das Gericht deutliche Unterschiede auf der Frontseite sowie dem flacheren Profil von der Seite. Des Weiteren fand das Gericht die deutlichsten Unterschiede in der Rückseite, welche den Designern ein besonders hohes Maß an kreativer Freiheit lassen, da keine Displays, Tasten oder sonstige technische Möglichkeiten umgesetzt werden können. Vom Gericht wurde anerkannt, dass Samsung die Rückseite vollkommen verschieden designte und somit eine deutliche Abgrenzung seiner Tablets durch „sichtbare Details“.

Samsung begrüßt die heutige Entscheidung des High Court, welcher die Bemühungen Samsung’s zum Schutze des eigenen geistigen Eigentums und gleichzeitig dem respektieren von anderen Unternehmen. Samsung glaubt, dass Apple’s aggressives Vorgehen basierend auf einem solch generischen Recht nicht nur der Innovation der Branche als solche einen enormen Schaden zufügt, sondern auch die Wahlfreiheit der Verbraucher erheblich einschränkt.“

Apple hingegen ist nach wie vor der Meinung, dass Samsung das Design von iPad und iPhone stehlen würde, sowohl bei Hardware als auch Software und selbst die Verpackung zu denen von Apple identisch sei. Der Konzern aus Cupertino will auch weiterhin sein geistiges Eigentum mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen, wenn das geistige Eigentum von anderen Unternehmen verletzt werde.

[Quelle: PocketLint | via AndroidPit]

Beitrag teilen:

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

4 Gedanken zu „Galaxy Tab sieht nicht aus wie ein iPad

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert