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GEMA reicht erneut Klage gegen YouTube ein

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Nicht das erste Mal das wir im Zusammenhang mit Googles Tochterunternehmen  YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA genannt, berichten. Doch diesmal geht es eher sekundär um eine Einigung der Mindestvergütung für Urheberrechtlich geschützte Videos bei YouTube. Nein, Stein des Anstoßes ist die sogenannte Sperrtafel, die dezent dem enttäuschten Zuschauer darauf hinweist das entsprechendes Video aufgrund fehlender Musikrechte, nicht verfügbar sei. Gegen diesen Tatbestand hat nun die GEMA bei dem Landgericht München eine Unterlassungsklage eingereicht.

Nachdem bereits im Jahre 2009 vorhandene Verträge ausliefen, wollte die GEMA eine Pauschale von 0,375 Cent  pro Videoaufruf. YouTube hingegen bevorzugt aber eine prozentuale Abrechnung, da sonst alle nicht monetarisierten Videos von der Plattform entfernt werden müssten.
Da es in diesem Punkt keine Einigung gab und die Verhandlungen vor knapp 2 Wochen als gescheitert erklärt wurden, will man nun diese Entscheidung durch die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt  fällen lassen.

Auch auf dem zweiten Schauplatz der beiden Kontrahenten vor dem Landgericht in Hamburg gibt es bereits einen Revisionstermin. Hier wiederum wurde im Frühjahr vom Richter entschieden das YouTube sehr wohl nach Aufforderung durch die GEMA entsprechende Videos löschen muss, aber keineswegs für die Prüfung auf GEMA Gebühren beim Video Upload zu verantworten sei.

Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar

Ein Satz den der regelmäßige YouTube Zuschauer in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal zu Gesicht bekommen hat. Erinnern wir uns an den Sommer Hit 2012 aus Korea, der auf Basis eines YouTube Videos zum Welterfolg gelang, nur in Deutschland konnte man den „Gangnam Style“ nicht verfolgen.
GEMA-Chef Harald Heker hingegen bezeichnet die sogenannten „Sperrtafeln“ als reine Stimmungsmache. YouTube würde aus freien Stücken wesentlich mehr Videos sperren als es die GEMA verlangte. Gegen diese Art der Formulierung hat nun die Verwertungsgesellschaft vergangene Woche Unterlassungsklage am Landgericht München eingereicht.
Eine YouTube Pressesprecherin äußerte sich gegenüber der Wirtschaftswoche zu dem Vorfall, dass diese Verfahrensweise den Lösungsprozess nur unnötig in die Länge ziehen würde.

Gut das wir auf unserem YouTube Kanal ausschließlich Musik verwenden, die wir selber komponiert als auch produziert haben.

[Quelle: Wirtschaftswoche]

 

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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