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Google: Das Recht auf Vergessen bleibt EU-Exklusiv

Google Recht auf Vergessen

Das sich Google seit Jahren mit der EU-Kommission in Streitigkeiten befindet ist nichts Neues. Meistens geht es um den Vorwurf des unerlaubten Datensammelns und anderer Dinge. Das führte unter anderem zum „Recht auf Vergessen“ für EU-Bürger und genau dazu gibt es wieder ein paar nicht ganz unwichtige Neuigkeiten zu verkünden.

Es heißt ja immer mal wieder, dass das Internet nie vergessen würde und die schönen Momente wie auch peinlichen für immer in den Tiefen des Netzes festgehalten sind. Gerade die Google-Autovervollständigung war vor einigen Jahren Gegenstand einer unschönen Sache, die mit der ehemaligen First Lady von Deutschland – Bettina Wulff – zu tun hatte. Spätestens seitdem befindet sich der US-Konzern mit der EU im Streit, was zwischenzeitlich zum EU-Gesetz des „Rechts auf Vergessenwerden“ führte.

Google bleibt hart bei Löschanfragen

Die zuständige Kommission mit der Bezeichnung Artikel 29 Datenschutzgruppe verlangt von in Europa tätigen Suchmaschinen-Betreibern, dass dieses Recht nicht nur in Europa sondern der ganzen Welt angewendet wird. Sprich, die EU will von Google die Löschung von personenbezogenen Daten auch auf den internationalen Domains durchgeführt sehen. Der Konzern weigert sich allerdings dem nachzukommen und löscht die Daten ausschließlich auf seinen europäischen Domains wie Google.de oder Google.fr. Die Arbeitsgruppe will sich damit wiederum nicht zufrieden geben wie sie im November 2014 argumentierte: Man könne relativ einfach von einer nationalen zur internationalen Version der Suchmaschine wechseln und so die Regulierungen Europas umgehen.

Diese Forderung der EU hat David Drummond, Senior Vice President of Corporate Development und der Chief Legal Officer von Google, am gestrigen Montag erneut eine Absage erteilt. Sprich, Google wird auch weiterhin nur auf seinen europäischen Domains die Löschanfragen aus Europa umsetzen (zum Beitrag). Man werde jedoch sein Vorgehen überprüfen, falls bis Ende des Monats ein entsprechender Bericht über die Wichtigkeit der Löschanträge auf internationaler Ebene vorliegen werde.

Besagter Bericht wird derzeit von einem Beratungsgremium erstellt, welchem unter anderem Wikipedia-Grüner Jimmy Wales und die ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehören. Basierend auf diesem Bericht will Google sein Vorgehen bei der Bearbeitung von Löschanfragen eventuell verändern und optimieren. Eines der Ziele des Gremiums sei es zudem Richtlinien zu erarbeiten, welche einerseits dem Rechtsspruch des EuGH in Sachen „Recht auf Vergessenwerden“ entsprechen, aber andererseits das Recht auf freie Informationsbeschaffung nicht zu stark zu beeinträchtigen.

[Quelle: Reuters]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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