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Google: EU Kommission will demnächst die Anklage vorlegen

Google in Europa

Seit Jahren steht Google immer mal wieder mit der EU-Kommission im Clinch, wegen vermeintliche Monopole im Bereich Online-Werbung, Suchmaschinen und auch seinem mobilen Betriebssystem Android. Was Anfang April letzten Jahres ernsthaft in Angriff genommen wurde, könnte nun schon bald zur offiziellen Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Google führen.

Dies berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters, die sich auf vier mit der Sache vertraute Rechtsanwälte von Beschwerdeführern bezieht. Konkret haben besagte Rechtsanwälte diverse Fragen der EU-Kommission im Fall Google erhalten, welche innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden mussten. Genau diesen Punkt betrachten die Anwälte als Hinweis darauf, dass die EU-Kommission schon bald ihre Klage gegen den US-Konzern Google formuliert und das Verfahren offiziell eröffnet.

Als frühestens Termin wurde Mittwoch in den Raum gestellt, an welchem die EU-Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager ein Anklageprotokoll vorlegen könnte.

Google weiter unter Beschuss

Seit über 5 Jahren laufen nun schon die Vorermittlungen in den Fall, was zwischendurch dreimal zu einer kleineren Einigung mit etlichen Zugeständnissen führte. Seine Nachfolgerin Margrethe Vestager hatte hingegen den Fall komplett neu aufgerollt, da ihr die Zugeständnisse nicht weit genug gingen (zum Beitrag) und nun wird es tatsächlich eng für Google.

Neben der Online-Suche mit der Bevorzugung der Google-eigenen Dienste – die zumindest im Fall der Suchmaschine für Reisen und Produkte in Online-Shops keine nennenswerte Konkurrenz in Europa darstellt – steht insbesondere Android, dessen MADA-Lizenzbedingungen und die vorinstallierten Google-Apps im Mittelpunkt der laufenden Ermittlungen.

So wird nach wie vor kritisiert, dass Android selbst zwar Open Source sei und Smartphone-Hersteller die Freiheit hätten, ihre komplett eigene Version von Android zu gestalten, aber dennoch fast alle in Europa verkauften Android Smartphones mit den vorinstallierten Google-Apps ausgeliefert werden. Andere Apps hätten da keine Chance sich überhaupt als Alternative zu präsentieren, was wiederum als Wettbwerbsverzerrend angesehen wird bei der europäischen Kartellbehörde.

Finanziell wird es gefährlich

Sollte Google respektive die Muttergesellschaft Alphabet Inc. tatsächlich für schuldig verurteilt werden, droht eine Strafzahlung in Höhe von 7,4 Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa 6,96 Milliarden Euro) oder 10 Prozent des 2015 erzielten Umsatzes – was gut 11 Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa 9,6 Milliarden Euro) alleine durch Werbung über Google-Apps im letztes Jahr waren. Außerdem müsste der Konzern seine Geschäftspraktiken in Europa ändern.

Sinngemäß hatte Margrethe Vestager kürzlich auf einer Konferenz in Amsterdam zum Thema Marktregulation folgendes gesagt:

Unsere Befürchtung ist, dass der Zwang für Geräte-Hersteller und Netzbetreiber die Google-Apps vorzuinstallieren die größte Möglichkeit unterbindet, wie neue Apps den Nutzer erreichen können. Wir schauen uns die Frage nach der Bindung an – nicht die Bindung selbst, denn diese ist nicht das Problem. Es hängt nur davon ab wie es gemacht wird und genau das ist Teil unserer Untersuchung, welche wie ich erwähnte, noch nicht abgeschlossen ist.

Vorstellung und Wirklichkeit

Nicht ganz verkneifen kann man sich an dieser Stelle, dass sehr wohl auch andere Apps auf Android Geräten vorinstalliert sein könnten. Bestes Beispiel dürfte die aggressive Strategie von Microsoft sein, wo das Samsung Galaxy S7 das jüngste und auch aussagekräftigste Beispiel sein dürfte (zu unserem Test).

Überhaupt ist Microsoft sehr forsch im Fall Google gegen die EU-Wettbewerbsbehörde. Kaum ein anderer Konzern hat ein dermaßen hohes Budget für Lobbyismus in Europa aufgestellt, um das Verfahren in die gewünschte Richtung zu lenken (zum Beitrag).

Ein Sprecher von Google entgegnete jedoch auf Nachfrage, dass Hersteller sehr wohl die Wahl hätten, ob man die Apps des Konzerns vorinstallieren würde oder nicht – siehe das Abkommen zwischen Samsung und Microsoft. Außerdem hätten die Nutzer der Android-Geräte immer das letzte Wort, welche Apps sie tatsächlich verwenden.
Allerdings darf man an dieser Stelle nicht vergessen, dass es den Google Play Store und damit den Zugriff auf Apps nur im Rahmen des MADA-Lizenzabkommens gibt und diese setzen zudem die vorinstallierten Apps wie Gmail, Google Drive, Chrome oder Google Maps voraus (zum Beitrag).

Insofern ist der Vorwurf der EU-Kommissarin Vestager auch nicht gänzlich aus der Luft gegriffen, zumal sich Android Geräte ohne den Play Store kaum verkaufen lassen.

Große Konkurrenten von Google

Interessant ist, wer denn überhaupt die Sache ins Rollen gebracht hatte. So gehören die Konkurrenten Microsoft, Nokia und Oracle in Form der Suchmaschine FairSearch zu den Anklägern, ebenso wie die portugiesische Play-Store-Alternative Aptoide, der russische Suchmaschinen-Konzern Yandex – die in Russland ihr eigenes Verfahren gegen Google haben (zum Beitrag) – und das US-amerikanische Unternehmen Disconnect Inc. aus dem Bereich des Ad-Blocking und Datenschutzes.

Ein Ende ist daher noch lange nicht in Sicht, aber zumindest wird die EU-Kommission für Wettbewerb nun ihre Vorwürfe konkretisieren und das Verfahren womöglich offiziell eröffnen, nachdem die Untersuchungen schon über Jahre laufen.

[Quelle: Reuters]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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