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Gummiband-Patent: Stark angeschlagen aber gültig

USPTO udn das Gummiband-Patent

Apple und Samsung streiten sich nun schon etliche Jahre vor diversen Gerichten in etlichen Ländern und ein echtes Ende ist noch nicht wirklich in Sicht. Grundlage der Klagen von Apple ist das angeblich iPhone-ähnliche Design der Samsung-Geräte aber auch Software-Patente sind immer wieder Grundlagen der Patentstreitereien. Bei einem Software-Patent gab es nun jedoch eine unerwartete Wendung.

Im ersten großen Verfahren zwischen Apple und Samsung, welches für den südkoreanischen Konzern mit vorläufig über 1 Milliarde US Dollar Schadensersatz eher schlecht ausging, führte das Anwaltsheer von Apple unter anderem das US-Patent Nummer 7,469,381 an. Dieses Patent beschriebt das Verhalten eines Computer-Systems bzw. einer Software, wenn das Listenende von Dokumenten, Webseiten und dergleichen erreicht wird. Bei uns ist das Patent eher als das Gummiband-Patent bekannt, welches damals von Steve Jobs bei der USPTO angemeldet wurde.

 

Ungültig und dann doch wieder nicht

Dieses Patent wurde vor einigen Monaten vom United States Patent and Trademark Office (USPTO) einer erneuten Überprüfung unterzogen und im Nachhinein für ungültig erklärt worden. Das US-amerikanische Patentrecht sieht in einem solchen Fall aber die Möglichkeit der Revision vor, welche Apple auch eingereicht hatte. Nun hat die entsprechende Beschwerdekammer das Patent doch für gültig erklärt, dennoch sind von insgesamt 20 Punkten nur noch 4 gültig, die restlichen 16 Punkte bleiben ungültig und können somit nicht mehr als Grundlage für Patentklagen herhalten. Übrigens ist Punkt 19 einer der übrig gebliebenen gültigen Punkte des Patents und im Patentstreit mit Samsung von Bedeutung.

In seinem Beschluss setzt die Beschwerdekammer Patent Trial and Appeal Board (kurz PTAB) übrigens fest, dass die dem Patent zugrunde liegende Idee so innovativ sei, dass sie nicht unter die „Prior Art“-Regelung des US-Patentrechts falle. Durch diese Entscheidung zeigt sich zudem, dass auch eine vermeintlich finale Entscheidung der USPTO vom PTAB im letzten Moment noch gefällt werden kann, wovon in diesem Fall Apple gerade so noch profitieren kann. Daher wird die Aberkennung des Gummiband-Patents wieder rückgängig gemacht und wird (vermutlich) keine Auswirkungen auf noch laufende Patentverfahren zwischen Apple und der Konkurrenz haben.

[Quelle: FOSS Patents | via Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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