iPhone wird in Brasilien doch auch von Apple kommen
In anderen Teilen der Welt ticken die Uhren ein wenig anders, zum Beispiel ist das iPhone in Brasilien ein Markenname für ein Android-Smartphone, wir berichteten. Nun hat Apple in nächster Instanz offenbar doch gewinnen können, denn die Namensrechte wurden nun Cupertino zugesprochen.
BNamericas berichtet, dass in Zukunft iPhone nicht mehr alleiniger Name eines Android Smartphones ist, welches von IGB Electronica vertrieben wird. In zweiter Instanz wurde Apple nun erlaubt, das iPhone auch unter dem Namen iPhone verkaufen zu dürfen. Der Richter Eduardo de Brito Fernandes hat am Dienstag zu Gunsten von Apple entschieden. Die Firma IGB Electronica hat im Jahr 2000 einen Antrag auf den Namen iPhone gestellt und verkauft ein Gerät mit dem Namen Gradiente iphone, welches aber erst im Jahr 2012 erschienen ist, ein Monat bevor die Eintragung des Namensrechtes ausgelaufen wäre.
INPI ist das brasilianische Markenrechtsamt und hat zunächst die Entscheidung für IGB Electronica gefällt, dass nur diese ein Smartphone mit dem Namen iPhone vertreiben dürfen. Apple legte daraufhin Berufung ein. Der Richter hat nun sein Urteil wie folgt begründet: Das iPhone sei weltberühmt und eine exklusive Übertragung der Namensrechte an IGB Electronica sei nicht fair, da Apple sich mit dem Namen und der Leistungsfähigkeit sowie den Eigenschaften des Produktes weltweit einen Namen gemacht hat und ein Kundenstamm genau auf Geräte mit diesem Namen abzielt.
Weiterhin war der Richter der Meinung, dass der Name Gradiente iphone lediglich die beiden Wörter Internet und Phone verbinde, um ein Smartphone mit Internet zu benennen. Apple hat hingegen schon in vielen Ländern etliche Marken mit dem i eingetragen.
Letztendlich ist dieser Namensstreit aber noch nicht ganz ausgefochten, Apple darf sich also nicht auf der sicheren Seite fühlen. IGB Electronica darf den Markennamen iPhone parallel weiter verwenden und seine Geräte damit benennen. Außerdem wurde von IGB Electronics bereits angekündigt, dass man bereit ist, diese Entscheidung zu berufen und gerichtlich in die nächste Instanz zu gehen, da man die Namensrechte weiterhin exklusiv besitzen möchte.