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Java APIs sind nicht rechtlich schützbar

Nachdem vor einigen Tagen erst Google im groben Sinne freigesprochen wurde von den Vorwürfen, der Internetkonzern würde Oracle’s Rechte an Java verletzen, ist jetzt auch der letzte Punkt einer der größeren Anklagen gegen Google und Android beendet. Und das sehr zu Gunsten von Google und mit einem durchaus grundlegenden Urteil.

Denn Richter William Alsup, der zuständige Richter für die Verhandlung, hat gestern sozusagen ein Grundsatzurteil gefällt über den urheberrechtlichen Schutz von API’s einer Programmiersprache. Zwar entschied die Jury das Google die Rechte Oracle’s an den 37 Java APIs verletze, doch Richter Alsup zweifelte bereits damals die urheberrechtliche Schützbarkeit von Programmierschnittstellen mehr als nur an. Aus Sicht eines ehemaligen Entwicklers ist diese Vermutung mehr als nur nachvollziehbar. Alsup stellte fest, dass APIs in ihrer „Sequenz, Struktur und Organisation“ nicht urheberrechtlich zu schützen seien. Auch wenn die Entscheidung sehr stark an diesen Fall gebunden ist, könnte sich das Berufungsverfahren weitere 6 Monaten hinziehen. Richter Alsup begründete seine Entscheidung folgendermaßen:

In closing, it is important to step back and take in the breadth of Oracle’s claim. Of the 166 Java packages, 129 were not violated in any way. Of the 37 accused, 97 percent of the Android lines were new from Google and the remaining three percent were freely replicable under the merger and names doctrines. Oracle must resort, therefore, to claiming that it owns, by copyright, the exclusive right to any and all possible implementations of the taxonomy-like command structure for the 166 packages and/or any subpart thereof – even though it copyrighted only one implementation. To accept Oracle’s claim would be to allow anyone to copyright one version of code to carry out a system of commands and thereby bar all others from writing their own different versions to carry out all or part of the same commands. No holding has ever endorsed such a sweeping proposition.

Abschließend ist es wichtig einen Schritt zurück zu tun und die Tragweite von Oracle’s Anspruch zu betrachten: Von den 166 Java-Patenten wurden 129 in keinster Weise verletzt. Von 37 beanstandeten APIs waren 97% der Zeilen Code neu von Google hinzugefügt worden, während die restlichen 3% frei verfügbar sind. Oracle muss daher auf das Urheberrecht zurückgreifen, welches die Rechte für jegliche Implementierung der Taxonomie-ähnlichen Kommandostruktur für die 166 Pakete und/oder eines Unterabschnitts davon reglementiert – auch wenn nur eine Art der Implementation geschützt wurde. Oracle’s Anspruch zu akzeptieren würde bedeuten, dass jeder eine Version des Codes und des Systems an Anweisungen schützen kann und somit alle anderen daran hindern kann, ihre eigene unterscheidbare Version oder Teile davon mit den gleichen Anweisungen zu veröffentlichen. Noch nie hat ein Unternehmen solch eine pauschale Aussage unterstützt.

Durch diese Diskussion des Problems gab Richter Alsup Google einen erheblichen Vorteil, falls es zu einem Berufungsverfahren kommen sollte, wovon ausgegangen werden kann. Auch wenn die Entscheidung von Alsup nicht sehr weitreichend ist, wird das Berufungsgericht wohl kaum sich auf eine neue Schlacht in dieser Frage einlassen. Oracle wird sicher auch weiterhin argumentieren, das eine API in einem patentähnlichem Zustand geschützt werden kann aber das ist mehr als nur unrealistisch. Das wiederum würde allerdings einen geringeren Anspruch auf Schadensersatz von ca. 300.000 US Dollar zulassen sowie einen weiteren Urheberrechtsanspruch, den Oracle höchstwahrscheinlich nicht durchsetzen kann.

Das heißt allerdings nicht, das die Sache nun komplett vom Tisch ist denn noch kann alles mögliche im zuständigen US. Bezirksgericht passieren. Dennoch ist genau diese Entscheidung ein enorm großer Sieg für Google und Android als Plattform basierend auf Java.

[Quelle: The Verge]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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