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Oracle vs. Google: APIs können doch urheberrechtlich geschützt werden

Oracle vs. Google

Das Verfahren zwischen Oracle und Google war einer der größeren Nebenschauplätze im Patentkrieg der Mobilfunkbranche. Wer dachte dass es da schon zu Ende war nachdem Google mit einem blauen Auge davon gekommen war, der irrt. Ein Berufungsgericht könnte die Sache erneut so richtig in Schwung bringen.

Mitte des Jahres zerrte der Software-Konzern Oracle seinen Konkurrenten Google vor Gericht, weil man glaubte, dass der Konkurrent unerlaubt Java-Quellcode in Android übernommen habe ohne dafür Lizenzgebühren abgeführt zu haben. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vorwürfe immer weiter zurückgeschraubt und schlussendlich blieben nur noch die Vorwürfe zu den APIs von Java übrig. Das Urteil des Gerichts war jedoch niederschmetternd für Oracle und Google verließ den Saal erhobenen Hauptes. Das zuständige Berufungsgericht für diesen Fall sieht die Sache nun aber ein wenig anders.

Ein Lichtblick für Oracle?

Zwar hat das Gremium aus drei Richtern des US Court of Appeals dem Urteil in seinen Grundzügen zugestimmt, aber ein kleines Detail könnte durchaus für eine ganze Reihe weiterer Klagen sorgen. Die Richter befanden, dass APIs durchaus urheberrechtlich geschützt werden KÖNNEN. Daher steht nun die Frage im Raum, in wie weit die von Oracle beanstandeten 37 Java-APIs unter die Regelung des „Fair use“ fallen werden. Um dieser Frage nach zu gehen hat das US Federal Circuit Panel Richter Alsup damit beauftragt, dieser Frage nachzugehen.

Was diese Entscheidung nun im Prozess zwischen Oracle und Google für Auswirkungen haben kann bleibt abzuwarten, eine Signalwirkung für die Branche ist es aber dennoch. Google selbst wird wohl kaum noch was zu befürchten haben von Oracle, aber zukünftige Verfahren rund um die Interoperabilität von Software und darin involvierten APIs wird von dieser Entscheidung mit Sicherheit beeinflusst werden. Womöglich lotet Oracle bereits Wege aus, wie man Google nochmals vor Gericht zerren kann, um seinen Willen doch noch zu bekommen.

Schon traurig wie das Rechtssystem manchmal missbraucht wird, um vom Erfolg eines anderen etwas abhaben zu können.

[Quelle: XDA Developers]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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