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[Update] Oracle vs. Google: Prozess steht kurz vor Abschluss mit unerwartetem Ausgang

Seit etwa 2 Jahren nun stehen sich die beiden Software Konzerne Oracle und Google vor Gericht gegenüber, denn Oracle beschuldigt Google der widerrechtlichen Verwendung von geschütztem Java Quellcode und dessen API’s in Google’s mobilem Betriebssystem Android. Die Hauptverhandlung wurde in 3 Teile gegliedert, von denen die letzten beiden gestern verhandelt wurden. Mit leicht überraschendem Ausgang.

Die beiden gestrigen Punkte umfassten das analysieren und kopieren des Java Quellcodes anhand der Java Dokumentation und der zweite Punkt umfaste die Java API’s, in der Summe ganze 37 beanstandete API’s. Der zuständige Richter William Alsup und die Geschworenen lehnten den ersten Punkt des gestrigen Tages ab, doch beim zweiten Punkt mit den Java API’s gab das Gericht Oracle Recht. Allerdings nur vorläufig, denn Richter Alsup stellte die Schutzwürdigkeit von API’s einer frei verfügbaren Programmiersprache grundsätzlich in Frage.

Im Grunde sieht Richter Alsup es genauso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer ähnlichen Sache vergangener Woche, in welcher jener die grundsätzliche urheberrechtliche Schützbarkeit einer Programmiersprache für nichtig erklärte. Dennoch fiel Richter Alsup’s Urteil zugunsten Oracle’s, da Google sich bei der Ähnlichkeit im Aufbau, Sequenz und Organisation des Codes von Android’s Dalvik VM zu stark an Java orientiert hat. Richter Alsup forderte die Geschworenen dazu auf, API’s vorläufig für urheberrechtlich schützbar anzusehen. Sollte der Amerikanische Gerichtshof der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes folgen und die Schützbarkeit von Programmiersprachen und deren API’s für nichtig erklären, ist es nur eine Frage der Zeit bis Google gegen das gestern gefällte Urteil Berufung einlegen wird.

Dennoch entging Google vorläufig einer Schadensersatzzahlung, da man klugerweise darauf hinwies, das nirgends von dem Erwerb diverser Lizenzen die Rede war und eine frei für jeden verfügbare Programmiersprache nicht urheberrechtlich geschützt werden kann. Oracle sah eine Schadensersatzforderung von einer Milliarde US Dollar vor, die nun nicht mehr fällig werden dürfte.

 

Update

Wie Heise.de berichtet, sind sich die Geschworenen über die Urheberrechtsverletzung nicht einig, weswegen sich die Urteilsfindung noch etwas hinziehen könnte. Gegen die Urheberrechtsverletzungen der 37 Java API’s als Paket habe Google nach Ansicht der Jury allerdings nicht verstoßen, weshalb sich in diesem Punkt die Frage nach der angemessenen Verwendung („fair use“) nicht stelle. Was für Auswirkungen das auf ein Urteil in diesem Punkt haben könnte ist uns derzeit noch unklar. Was fest steht ist die Tatsache, das wir noch öfters von der Sache berichten werden müssen.

 

[Quelle: SmartDroid.de und AndroidCentral.com | via AndroidNext.de]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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