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Pebble Smart Watch: Deutsches Importverbot

Pebble Smart Watch Einfuhrverbot

Wearable Devices wie Smart Watches werden laut manchen Marktbeobachtern eines der kommenden großen Themen werden und eine der ersten ist die Pebble Smart Watch gewesen. Die intelligente Uhr für das Handgelenk dient als Erweiterung des eigenen Smartphones und ist einer der Kickstarter-Stars schlechthin. Nur leider nehmen die Probleme für deutsche Käufer kein Ende.

Vor einigen Wochen machte die Nachricht die Runde, dass deutsche Backer ihre Uhr nicht bekommen würden, da diese beim deutschen Zoll festhängen würden. Grund waren damals fehlende Dokumente, Zertifikate und deutschsprachige Anleitungen, die gegen geltendes Zollrecht verstoßen haben. Der Hersteller der Pebble Smart Watch hingegen kündigte an, sich umgehend um die Probleme zu kümmern. Das ging auch erfreulich schnell über die Bühne und die beim Zoll festhängenden Uhren konnten doch noch ausgeliefert werden.

Wer allerdings jetzt eine Pebble Smart Watch bestellen will, der wird in die Röhre gucken müssen, denn die Uhr ist nun offiziell mit einem Einfuhrverbot der Bundesnetzagentur versehen worden. Die Community German Pebblers hat sich der Sache mal ein wenig genauer angenommen und unter anderem über die Gründe für das Einfuhrverbot bei der Bundesnetzagentur nachgehakt. Die Antwort des zuständigen Mitarbeiters der Bundesnetzagentur fällt entsprechend ernüchternd aus und zeigt einmal mehr das schwergewichtige Ungeheuer Bürokratie.

Beim Inverkehrbringen (hier zählt auch der Import aus Drittstaaten hinzu) von Produkten wie beispielsweise Funkanlagen sind besondere Anforderungen zu beachten. Beispielsweise muss vor dem Inverkehrbringen ein Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen worden sein. Des Weiteren ergeben sich aus der Richtlinie (bzw. dem Gesetz -FTEG-) Mindestanforderungen zur Kennzeichnung und zur Dokumentation. So müssen u.a. Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung (wie beispielsweise sicherheitsrelevante Angaben zur Inbetriebnahme und zum Aufladen) in der jeweiligen Landessprache dem Produkt beiliegen.

Die Bundesnetzagentur arbeitet eng mit dem Zoll zusammen. Diese Zusammenarbeit ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen, dürfen aufgrund dessen nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.

Bisher fehlten bei den Uhren sämtliche Begleitdokumente, somit konnte einer Freigabe beim Zoll nicht entsprochen werden. Auch sind die bisher uns bekannten Dokumente bezüglich des Konformitätsbewertungsverfahren nicht schlüssig.

Andererseits liegt die Schuld im Prinzip eindeutig auf Seiten des Herstellers der Pebble Smart Watch. Immerhin hätte dieser sich im Vorfeld mit den Bestimmungen für die Einfuhr in Drittländern erkundigen müssen. Wer daher noch immer auf seine Pebble Smart Watch wartet, wird entweder vergeblich warten oder kann auch Glück haben, denn manchmal geht doch noch eine Pebble beim Zoll durch. Betroffene Kunden jedenfalls sollten sich umgehend über dieses Formular beim Hersteller der Uhr melden.

[Quelle: German Pebblers | via SmartDroid]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

1 Gedanke zu „Pebble Smart Watch: Deutsches Importverbot

  • bluearchos

    Naja, war auch von Anfang an dabei und begeistert. Allerdings war ja damals, als ich mein Geld überwiesen habe, die Rede von „Auslieferung Oktober 2012“! War glücklicherweise einer der Ersten, die son Ding in der Hand halten durften (März 2013) und hatte nur kleine Probleme mit dem Zoll. Aber da hat sich das start up Unternehmen eben nicht, oder nur schlecht, beraten lassen.
    Und was soll ich sagen. Gewartet, gewartet und dann endlich morgens zum Zoll gefahren – nachmittags ausprobiert – abends bei ebay reingestellt.
    Ich war von der Qualität, Display und Bedienung nicht überzeugt, aber erschrocken für was die Dinger bei ebay gehandelt werden.

    Antwort
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