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Sonderkündigungsrecht: Wann komme ich frühzeitig aus meinem Vertrag?

vertragslotseEinen Handyvertrag hat man heute innerhalb weniger Minuten mit einigen Klicks im Internet abgeschlossen. Dass es umgekehrt sehr lange dauert und nervenaufreibend sein kann, diesen wieder loszuwerden, kennen viele. Eine Mindestvertragslaufzeit von meist zwölf, wenn nicht sogar 24 Monaten bindet einen länger an seinen Mobilfunkanbieter, als manche Ehe hält.

Fristlose Kündigung ausgeschlossen

Doch Gründe für einen Kündigungswunsch kommen oft schon nach wenigen Tagen oder Wochen: Man ist unzufrieden mit dem Anbieter, der Netzqualität und Service oder hat ein besseres und günstigeres Angebot gefunden. Oder natürlich der Klassiker: Man hat vergessen die Kündigungsfrist einzuhalten und der Vertrag hat sich automatisch um zwei Jahre verlängert. In solchen Situationen ist man meist machtlos, denn eine fristlose Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Möglich macht diese Ausnahmen das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ist dabei prinzipiell jedem Kunden vorbehalten. Rechtlich wird ein solches Verfahren jedoch äußert streng reguliert, um Missbrauch auszuschließen. Der Grund für das Wahrnehmen des Sonderkündigungsrechts muss eindeutig und rechtsgültig nachweisbar sein. Ist man durch einen Umzug in eine andere Region mit der schlechteren Netzqualität unzufrieden, ist das für die Vertragspartner zum Beispiel kein triftiger Grund.

Diese Gründe werden in der Regel von Anbietern akzeptiert:

  • Umzug ins Ausland
  • Privatinsolvenz des Kunden
  • Ableben des Kunden
  • Anbieter hat die vertraglichen Leistungen nicht erbracht

Der Kunde ist in jedem Fall einen Nachweis schuldig. Der muss zum Beispiel bei einem Umzug in Form von Meldebescheinigungen oder beim Ableben in Form des Totenscheines erbracht werden. Eine Ausnahme stellt das sogenannte Fernabsatzrecht dar. Damit hat der Kunde bei einem Online-Vertragsabschluss das Recht auf Widerruf. Innerhalb von zwei Wochen kann er so ohne Nennung von Gründen seine Bestellung stornieren und vom Vertrag zurücktreten.

Alternativen zur außerordentlichen Kündigung

Kommt man definitiv nicht aus seinem laufenden Vertrag heraus, bestehen Alternativen. Es ist zum Beispiel möglich, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Gibt es jemanden im Bekanntenkreis, der den Vertrag übernehmen will, übernimmt er auch die restliche Laufzeit. Bei Unzufriedenheit mit der Netzqualität kann auch ein Netzwechsel eine Option sein. Das muss allerdings individuell mit dem Anbieter besprochen werden. Auch ein Tarifwechsel kann bei zu hohen Kosten eine Möglichkeit sein. Ist keine dieser Optionen eine Lösung, bleibt der Versuch, mit dem Anbieter eine einmalige Abschlusszahlung auszuhandeln und den Vertrag damit frühzeitig zu beenden. Für die Zukunft ist man mit Angeboten wie den von Volders.de auf der sicheren Seite: Der Online-Service fungiert als persönlicher Vertragsassistent und erinnert rechtzeitig an Kündigungsfristen und recherchiert günstigere Alternativen.

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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