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Studie: Facebook-User werden auch nach Logout getrackt

Facebook Bestimmungen

Das größte soziale Netzwerk der Welt ist Facebook, welches auf mehr als 1,3 Milliarden Mitglieder schauen kann. Das man mit dieser Menge an Nutzern nicht ganz so schöne Sachen anstellen kann zeigt eine neue Studie und das auf unschöne Weise. Wer dachte, dass die Einstellungen zum Datenschutz auch angewandt werden, der irrt gewaltig.

Man kann es lieben, oder man hasst es regelrecht. Die Rede ist natürlich von Facebook, was gefühlt allgegenwärtig ist im digitalen Alltag. Gewinnspiele, TV-Werbung oder das Teilen von News: Vor dem blauen Giganten ist man im Netz nicht mehr sicher. Dabei nimmt es der Konzern von Gründer und CEO Mark Zuckerberg genau damit nicht gerade allzu ernst, wenn man einer neuen Studie Glauben schenken mag.

Facebook pfeift auf Datenschutz

Wer in den Einstellungen zur Sicherheit das Tracken deaktiviert hat, der meint eigentlich, dass man außerhalb von Facebook nicht mehr weiter verfolgt wird. Laut einer Studie in Kooperation des IGRI (Centre of Interdisciplinary Law and ICT), Cosic (Computer Security and Industrial Cryptography department) der Universtaet Leuven und der SMIT (Media, Information and Telecommunication Department) der Vrije Universiteit Brussels, ist das überhaupt nicht der Fall. Die Belgian Data Protection Agency hat laut dem britischen Guardian die Studie kurz nach In-Kraft-Treten der neuen AGB in Auftrag gegeben.

Wie die Forscher während ihrer Untersuchung herausfanden, trackt Facebook in jedem Fall den Nutzer, egal ob dieser eingeloggt ist oder nicht, bzw. einfach nur auf irgendeiner Website des sozialen Netzwerks landet. Genau das verstößt jedoch gegen geltendes europäisches Recht und dürfte einen mehr als interessanten Rechtsstreit mit der EU nach sich ziehen. Ob sich jedoch etwas an den Praktiken von Facebook dadurch großartig ändern wird, darf man getrost anzweifeln.

Die Studie kritisiert unter anderem, dass Facebook zu viel Last auf die Schulter seiner Nutzer abwälzt und das die neuen AGB lediglich eine vereinfachte Formulierung der früheren AGB sind. Das heißt aber nicht, dass diese deswegen einfacher zu verstehen sind. An einigen Stellen bemängeln die Forscher unter anderem, dass der Begleittext nicht deutlich genug erkläre, was denn Facebook sich eigentlich für Rechte herausnimmt.

[Quelle: Ku Leuven | via Mobilegeeks]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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