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Urteil: Facebook darf zum Klarnamen zwingen

Facebook Bestimmungen

Immer wieder gerät Facebook mit dem deutschen Datenschutz in Konfrontation, was mitunter auch einmal vor Gericht endet, wie in dem aktuellen Fall wo es um den Zwang des sozialen Netzwerks zur Verwendung von Klarnamen ging. Normalerweise siegen die Verbraucherschützer, aber dieses Mal gab es einen Sieg für Mark Zuckerberg und seinem Social Network.

Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg wurde darum gestritten, ob Facebook rechtlich seine Nutzer dazu zwingen kann, ihre echten Namen und kein Pseudonym oder einen Künstlernamen nutzen zu können. Dem Verfahren ist eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vorausgegangen, nachdem sich eine Facebook Nutzerin aus Hamburg beschwert hatte über den Zwang zum Klarnamen.

Sieg für Facebook

Laut den Richtern verstoße das Soziale Netzwerk damit nicht gegen das deutsche Telemediengesetz, welches unter anderem die anonyme Nutzung von Kommunikationsdiensten vorsieht, da im konkreten Fall das irische Datenschutzgesetz zur Anwendung käme. Konkret hieß es, dass prinzipiell das Datenschutzgesetz desjenigen EU-Mitgliedstaates zum Tragen komme, welcher „am engsten verbunden“ sei mit der jeweiligen Datenverarbeitung. In einem Prüfverfahren vom Dezember 2011 stellte der Datenschutzbeauftragte von Irland jedoch fest, dass Facebook mit seinem Klarnamenzwang nicht gegen das geltende irische Datenschutzgesetz verstoße.

Auch wenn Facebook in Hamburg eine deutsche Niederlassung unterhalte, sei der Europasitz entscheidend für das anzuwendende Recht und dieses ist nun mal Irland. Dort befindet sich die europäische Zentrale, weswegen auch das irische Recht entscheidend ist. Leider zum Nachteil des deutschen Datenschutzrecht, da in Irland der Klarnamenzwang rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Man achte nur auf die Sicherheit der eigenen Nutzer

Versteht sich von selbst, dass sich der Pressesprecher des Konzerns über das Urteil freut, wie CNet berichtet. Laut den eigenen Angaben will Facebook damit die Nutzung des sozialen Netzwerks sicherer machen, da man durch den Klarnamen jederzeit weiß, mit wem man sich überhaupt unterhält und Inhalte teilt. Außerdem soll der Missbrauch von Nutzerkonten damit eingedämmt werden wie es heißt.

Prof. Dr. Johannes Caspar hat bereits weitere rechtliche Schritte angekündigt. Man vertrete die Auffassung, dass Facebook der EU-Datenschutzrichtlinie nicht im genügenden Ausmaß folgt. So heißt es in der Richtlinie unter anderem, dass EU-Bürger das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes haben. Noch wird die Richtlinie in ihrer finalen Fassung auf europäischer Ebene erarbeitet, sodass frühestens 2018 mit einer Umsetzung der Richtlinie auf nationales Recht zu rechnen ist.

Da es sich um eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Hamburg handelt, wird der Fall mit großer Wahrscheinlichkeit vor das Oberverwaltungsgericht landen.

Streit über Zwang zum Klarnamen

Ins Rollen brachte das Verfahren eine Beschwerde einer in Hamburg lebenden Facebook-Nutzern, deren Konto gesperrt wurde, nachdem sie sie sich trotz Aufforderung ihren Klarnamen zu nutzen weiterhin unter ihrem Pseudonym agierte. Daraufhin sperrte der Konzern den Zugang was schließlich zur Beschwerde führte.

Facebook selbst geht seit einigen Monaten spürbar zielstrebiger vor, um die Verwendung von Klarnamen durchzusetzen. Mitunter müssen sich Nutzer des blauen Internet-Giganten auch mit einer Ausweiskopie als reale Person und tatsächlicher Inhaber des jeweiligen Accounts identifizieren, bevor sich das soziale Netzwerk weiter nutzen lässt.

[Quelle: The Guardian | via Inside-Digital]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

1 Gedanke zu „Urteil: Facebook darf zum Klarnamen zwingen

  • Jessica

    Ich habe aber gelesen, dass sich Facebook auch trotz des europäischen Hauptsitzes in Irland an deutsches Datenschutzrecht halten muss?

    Antwort

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