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USPTO plant „Steve Jobs“ Patent für ungültig zu erklären

Glücklicherweise ist es schon etwas länger her, seit wir das letzte Mal von einer größeren Patentsache berichten musste. Meistens geht es da ja darum, dass Hersteller X sein geistiges und patentiertes Eigentum von Hersteller Y verletzt sieht. In der Regel war das auf der einen Seite Apple und auf der anderen Seite Samsung. Nur brechen langsam die so wichtigen Patente unter Apples Fittichen weg.

Es war im Verlauf des Sommers eines der großen Themen der weltweiten Berichterstattung schlechthin: Der Patentkrieg zwischen Apple und Samsung. Der US-amerikanische Konzern Apple sah in den Geräten des Konkurrenten aus Südkorea die eigenen Schutzschriften verletzt, die sich um Geräte-Design und Software-Techniken drehten. Bei vielen schüttelt man als vernünftiger Mensch zwar mit dem Kopf wie man sich so etwas patentieren lassen kann, nützte Samsung letzten Endes aber auch nicht viel. Ende August sprach die Jury um Jury-Vorsitzenden Velvin Hogan Samsung für schuldig und sah eine Strafzahlung in Höhe von etwas über eine Milliarde US Dollar vor.

Allerdings könnte der gesamte Fall erneut aufgerollt werden oder zumindest die Strafe für Samsung drastisch reduziert werden, denn wieder hat die USPTO, das US-amerikanische Patentamt, ein für Apple enorm wichtiges Patent auf den Prüfstand geholt. Es droht sogar die Aberkennung des Patentes und dann säße Apple sprichwörtlich richtig in der Sch****. Die auch als „Steve Jobs“-Patent bekannte Schutzschrift beschreibt sehr rudimentäre Vorgänge bei der Ansteuerung von Touchscreen-Ereignissen, die quasi zum Standard geworden sind in der Industrie.

…a vertical screen scrolling heuristic for determining that the one or more finger contacts correspond to a one-dimensional vertical screen scrolling command rather than a two-dimensional screen translation command based on an angle of initial movement of a finger contact with respect to the touch screen display;

a two-dimensional screen translation heuristic for determining that the one or more finger contacts correspond to the two-dimensional screen translation command rather than the one-dimensional vertical screen scrolling command based on the angle of initial movement of the finger contact with respect to the touch screen display;

and a next item heuristic for determining that the one or more finger contacts correspond to a command to transition from displaying a respective item in a set of items to displaying a next item in the set of items.

US Patent No. 7,479,949

Den Beinamen „Steve Jobs Patent“ hat das US-Patent Nummer 7,479,949 deshalb, weil der im letzten Jahr verstorbene Apple-Mitbegründer Steve Jobs als erster Autor des Patents aufgeführt ist. Wie dem auch sei, die USPTO hat bis auf Weiteres sämtliche 20 Ansprüche für das Patent abgewiesen, bzw. untersucht diese Ansprüche erneut. Nach dem „Rubberband“-Patent mit der US-Nummer 7,469,381 und dessen europäischem Gegenstück, könnte damit das zweite enorm wichtige Patent für den Konzern wegfallen, welches in dutzenden Klagen zu Felde geführt wird. Die Zukunft wird spannend und deutlich optimistischer für Samsung, doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen.

[Quelle: FOSS Patents | via AndroidPolice]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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