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Was verändert sich an Facebook’s AGB

Facebook Bestimmungen

Das Facebook gerne all unsere Daten haben möchte ist nichts Neues, denn wie Google auch erwirtschaftet der Konzern hinter dem weltweit größten Social Network sein Geld hauptsächlich durch Werbung. Daher passt man ab und zu mal die eigenen Bestimmungen zum Schutz der Nutzer-Daten an, vor allem wenn man neue Funktionen einführen will und ist aktuell wieder mal der Fall.

Zum 1. Januar 2015 wird sich so einiges an den Datenschutzbestimmungen von Facebook verändern, wie man derzeit seinen Nutzern in einer E-Mail zu dem Thema mitteilt. Ziel der Änderung ist es ein besseres Verständnis bei seinen Nutzern zu vermitteln, wie man bestimmte Dinge handhabt und was für Möglichkeiten man als Nutzer selbst hat. Zumindest klingt die Einleitung gar nicht mal so schlecht, aber bei genauerer Betrachtung gibt es einige Dinge, die man wirklich näher betrachten sollte.

Werbung auf Facebook

Was bei Google schon lange Standard ist, will auch Facebook weiter ausbauen: Gezielt auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittene Werbung. Wer ab dem 1. Januar 2015 das soziale Netzwerk besucht bekommt Werbe-Banner angezeigt, die auf dem neuen Algorithmus des Netzwerks basieren. Dieser wertet die besuchten Websites und genutzten Apps aus die man so im Laufe der Zeit besucht bzw. nutzt und liefert dazu passende Werbe-Anzeigen. Plattform-übergreifend! Sprich es werden Daten von allen mit dem Nutzerkonto verknüpften Rechnern, Tablets und Smartphones gesammelt und ausgewertet. Technisch werden vermutlich Cookies dazu genutzt, um die Nutzer zu identifizieren und entsprechend zu verfolgen.

Immerhin gewährt einem Facebook die Möglichkeit, dieses Geräte- und Plattform-übergreifende Sammeln von Daten zu deaktivieren. Allerdings ist nicht ganz ersichtlich, ob diese Möglichkeit dauerhaft zur Verfügung steht oder nur beispielsweise die ersten Monate. Die entsprechende Option ist ab sofort auch in Deutschland freigeschaltet und lässt sich über diesen Link erreichen.

Freunde in der Umgebung finden

Da es sich bei Facebook um ein soziales Netzwerk handelt, liegt der Fokus unter anderem bei der täglichen Kommunikation mit den eigenen Freunden. Dazu wird die vor einiger Zeit eingeführte Funktion „Freunde in deiner Nähe“ ein wenig ausgebaut. Das heißt, dass mit Beginn des nächsten Jahres neben dem Standort von Freunden auch in der Nähe befindliche Restaurants zu sehen sein werden, die in einer bestimmten Umgebung abgesetzten Statusmeldungen der Facebook-Freunde.

Das Ziel der Änderung ist unter anderem die oben angesprochene personalisierte Werbung, aber auch ein vom Standort abhängiger Newsfeed für den eigenen Account. Allerdings wird diese Funktion bis auf Weiteres nicht in Deutschland eingeführt. Aber wie man das Netzwerk bereits kennt, wird es nicht lange dauern und diese erweiterte Funktion ist auch bei uns verfügbar.

Kürzere AGB

Interessant an den neuen Bestimmungen ist jedoch der Umfang der neuen AGB: Diese sind beträchtlich zusammengekürzt worden. Durch weniger Text will Facebook seine Nutzer eher dazu animieren, sich die AGB auch mal durchzulesen, welche in der Regel ohne sie genau zu studieren einfach akzeptiert werden. Um die in Zukunft zu erwartenden Änderungen bei Facebook zudem verständlicher zu vermitteln, werden diese künftig in kleinen Videoclips genauer erklärt. Spannend ist an dieser Stelle die Frage, ob die Videos ausschließlich in englischer Sprache vorliegen werden, oder ob Facebook passende Lokalisierungen anbieten wird, Um Veränderungen an den AGB zu verdeutlichen wäre es jedenfalls wünschenswert.

Noch hat man eine knappe Woche Zeit um sich zu den Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen von Facebook zu äußern, bevor diese rechtskräftig in Kraft treten. Vor allem die Sache mit den Einstellungen für angezeigte Werbung und die Privatsphäre sollte man unbedingt in dieser Zeit sich anschauen, ausprobieren und einstellen.

Änderungen überhaupt rechtskonform?

Allerdings regt sich schon jetzt Widerstand gegen die Änderungen, die Facebook zum Jahreswechsel durchführen will. Dabei könnte dem Unternehmen ein ganz anderes Problem erst noch bevorstehen: Die Rechtsmäßigkeit der neuen Bestimmungen und AGB werden zumindest in Deutschland angezweifelt, da sie ohne Einverständnis der Nutzer in Kraft treten. Entgegen früheren Änderungen kann man diesen Änderungen von Facebook nicht mehr mit einem Häkchen zustimmen.

Laut deutschem Gesetz muss der Nutzer bei solch umfassenden Bestimmungen aktiv seine Einwilligung erteilen, vor allem wenn es sich um die Erhebung personenbezogener Daten handelt, die bei personalisierter Werbung nun mal zwangsläufig anfallen. Es dürfte also noch nicht das letzte Wort in dieser Sache gefallen sein in dieser Sache, wo auch die Verbraucherzentrale sich mit einmischen wird. Einen ähnlichen Fall im Bezug zum App-Center gibt es beispielsweise bereits, wo das Landgericht Berlin zugunsten des vzbv entschieden hat.

[Quelle: Facebook]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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