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Wegweisendes Gerichtsurteil in Sachen Apple vs. Samsung heute um 11:00Uhr live!

Fleißige Leser und inzwischen auch die die es nicht interessiert wissen von den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und alles was anDROID Grün aussieht.
Heute steht im Düsseldorfer Landgericht das finale Urteil in Sachen Samsung Galaxy PTab vs. Apple iPad an.

Hatte Apple eine Woche vor der IFA2011 bereits per Gerichtsbeschluss im Düsseldorfer Landgericht erreicht, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht in Deutschland verkauft werden darf, so steht heute das endgültige Urteil an das unserer Meinung nach eine entscheidende Richtung für weitere anDROID betriebene Tablet´s mit runden Ecken vorgeben wird.
So hatte Apple mutmaßlich im laufenden IFA2011 Betrieb auch gerichtlich erwirkt, dass das Galaxy Tab 7.7 trotz ausdrücklicher Kennzeichnung eines Nichtverkaufes in Deutschland, von der Messe genommen wurde.
Ob dieses vor dem selben Landgericht erwirkt wurde und auch Bestandteil der heutigen Verhandlung ist, ist bis dato ungeklärt.

Der Kollege Sascha von netbooknews.de macht sich eigens für dieses Ereignis auf den Weg nach Düsseldorf um von dort aus live über die Ereignisse zu twittern.

Wir werden auf jeden Fall den Verlauf verfolgen und ihr?

[Update 1] Wie wir gerade gesehen haben twittert netbooknews auf Englisch, wer es lieber auf Deutsch mag die Kollegen von inside-handy sind auch live per Twitter dabei und berichten.

[Update 2] Das Düsseldorfer Landgericht hat um 11:20Uhr MEZ das Urteil bestätigt. Samsung hat bei einer Strafandrohung von 250.000,-Euro Vertriebsverbot für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland (Aktenzeichen: 14c O 194/11).

[Update 3] Hiermit zitieren wir die offizielle Pressemitteilung:

Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 (Az.: 14c O 194/11) entschieden.
Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
Hinsichtlich der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat die Kammer die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung Electronics GmbH zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.
Soweit in der Widerspruchsverhandlung vom 25.08.2011 noch offen geblieben ist, ob die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit gegeben war (siehe Pressemitteilung Nr. 012/2011), hat die Kammer diese Frage nunmehr bejaht, weil für die Firma Apple erst nach Erscheinen eines entsprechenden Artikels in der Fachzeitschrift „CHIP“ am 18.07.2011 hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte. Danach habe die Firma Apple jedoch unverzüglich gehandelt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Zwar seien möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt Abbildungen des Produkts auf der Website der Firma Samsung einzusehen gewesen. Diesen sei indessen nicht hinreichend deutlich zu entnehmen gewesen, dass sie das für die Markteinführung in Deutschland vorgesehene Produkt zeigten.

Gegen die heutige Entscheidung steht beiden Parteien das Rechtsmittel der Berufung zu, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.
Das Urteil wird voraussichtlich binnen einer Woche kostenfrei in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar sein.
Düsseldorf, 09.09.2011
Dr. Schütz
Pressedezernent des Landgerichts Düsseldorf

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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