News

Bei Rooten und Flashen: Kein Verlust der gesetzlichen Gewährleistung

In der Regel kauft man sich ein Smartphone alle 2 Jahre, wenn die Vertragsverlängerung ansteht. Allerdings kommt es nicht allzu selten vor, dass das eigene Smartphone nach knapp einem Jahr nicht mehr mit den neusten Android-Updates versorgt wird. Besonders in der Einsteiger- und Mittelklasse lässt sich das beobachten, dass der Software-Support vom Hersteller ziemlich schnell eingestellt wird.

Spätestens in solchen Fällen kommt der Gedanke, sein Smartphone zu rooten und mit einer Custom ROM zu versehen. Immerhin kann durch eine Custom ROM wieder einiges an Leben aus einem vermeintlichen alten Smartphone herausgeholt werden. Die beliebteste Custom ROM für derartige Vorhaben ist CyanogenMod, welche es offiziell für knapp 100 Smartphone- und Tablet-Modelle gibt und hunderte weitere inoffiziell unterstützte. Nur eine Sache schreckt viele Smartphone-Käufer dann doch vor diesem Schritt ab: Der immer wieder proklamierte Verlust der Herstellergarantie und gesetzlichen Gewährleistung. Wird ein defektes Smartphone oder Tablet mit Root oder eine Custom ROM beim Händler repariert, kann dieser wegen der Modifikation der Software die kostenfreie Reparatur verweigern. So zumindest bisher die einhellige Meinung.

Die Free Software Foundation Europe ist da allerdings anderer Meinung, hat ein wenig in den Gesetzestexten der EU gestöbert und ist auch fündig geworden. So sind nach der EU-Verordnung 1999/44/CE auch gerootete und in der Software modifizierte Geräte von der gesetzlichen Gewährleistung eingeschlossen. Die Gewährleistung erlischt nur, wenn ein Schaden durch die veränderte Software entstanden ist und selbst dann muss das nachgewiesen werden. Allerdings darf die gesetzliche Gewährleistung nicht mit der Garantie des Herstellers verwechselt werden.

  • Die Gerätegarantie besteht nur zwischen Käufer und Hersteller, welcher gegenüber dem Käufer vertraglich die unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Bei der Gewährleistung ist der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, in einem bestimmten Zeitraum Mängel zum Kaufzeitpunkt zu beheben.

Mit der EU-Verordnung wird also das rooten und flashen eines Smartphones bzw. Tablets ein kleines Stückchen rechtssicherer gemacht, auch wenn Hersteller nach wie vor beim Root-Vorgang die Garantie aberkennen. Wenn jetzt die Herstellergarantie auch noch gerootete Geräte umfassen würde, wäre das Rooten eures Gerätes dann eine ausgemachte Sache, oder würdet ihr auch weiterhin darauf verzichten? Was denkt ihr denn dazu? Postet eure Meinung zum Thema in den Kommentaren.

[Quelle: Netzpolitik.org | via SmartDroid]

Beitrag teilen:

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

3 Gedanken zu „Bei Rooten und Flashen: Kein Verlust der gesetzlichen Gewährleistung

  • armakuni

    Na, so lange die Hersteller die Updates eher zögerlich behandeln, bzw. Bananen-ROMs auf die Geräte packen, wird Rooten IMMER „nötig“ sein und seine Faszination nicht verlieren.

    Ich bin Besitzer eines Optimus Black und habe das Update von Android 2.2 auf 2.3 nicht als vorteilhaft empfunden. Danach hatte ich deutlich mehr Probleme. Da aber ICS immer noch nicht offiziell verfügbar ist (das Thema kennt ihr bestimmt schon zur Genüge bei LG), war meine Option nach langem Hin und Her auch das Rooten. Ein anderes Smarty kann ich mir aktuell nicht leisten und will es eigentlich auch nicht, weil die HARDWARE des P970 schon ziemlich gut ist, aber die SOFTWARE von LG das richtig durch den Dreck zieht.

    Lange Rede, LGs Android 2.3 Fassung ist nicht wirklich brauchbar, trotz Full Wipe, daher hatte ich mit Root dann erst mal alle überflüssigen Apps gekillt. Das treibt die Benutzbarkeit des Gerät schon deutlich nach oben. Custom ROMs wie Zeus oder sogar CM10 sind dabei „nur“ noch Schmankerl bzw. Fragen des persönlichen Geschmacks.

    Aktuell habe ich CM10 in der nightly drauf und bin SEHR zufrieden. Und ich werde LG nie begreifen, die ein so tolles Gerät beim Kunden durch unzureichende Updates abwerten. Wenn ich mir die neueren Modelle ansehe, gibt es keine so großen Unterschiede. Aber man soll wieder 200 € aufwärts hinblättern?

    Da Android an sich offen ist, täten die Hersteller einfach gut daran, die Arbeit der Community besser zu berücksichtigen. Einem Bekannten, der mein Black erst belächelt hat („altes Ding, was willste damit?“) ist das Essen aus dem Gesicht gefallen, als ich ihn darauf mit CM10 spielen ließ. Und das Potential hat prinzipiell jedes Gerät, welches im letzten Jahr auf den Markt kam.

    Wenn es nach den Herstellern ginge, hätten wir alle halbe Jahre ein neues Gerät. Insofern tun alle, die rooten und CustomROMs aufspielen, sogar noch was für die Umwelt. Rooten ist somit meiner Meinung nach eine ähnliche „Kultur“ wie das Ausmustern und Aufbereiten alter PCs, wenn man so will.

    Also, warum nicht?

    Antwort
  • Stimmte den FSFE zu, hoffe auch das die Hersteller auch mal das einsehen aber naja. Bei mir ists zu spät, habe mein Gerät bereits gerootet.

    Antwort
  • Pingback: -Daily short Top 5- | anDROID NEWS & TV

  • Pingback: Ronner

  • Pingback: Root - netzwelt.de Forum

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert