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Das eintägige Verkaufsverbot: Apple bietet iPhone und iPad Modelle wieder an

Letzten Freitag berichteten wir über die Wende im Fall Motorola vs. Apple, der wie eine Bombe einschlug. Anfang Dezember wurde Motorola das Recht einer Einstweiligen Verfügung gewährt, welche das US Unternehmen letzten Freitag wahrnahm. Für die Zahlung von 100 Millionen Euro als Sicherheit, wurde Apple Sales International mit Sitz in Irland der weitere Verkauf der Modelle iPhone 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-fähigen iPads verboten. Die Verfügung hielt nur wenige Stunden.

So habe der Konzern aus Cupertino Berufung eingelegt am Oberlandesgericht in Karlsruhe, der zugelassenen Berufungsinstanz in diesem Rechtsstreit und kündigte an, die betroffenen Modelle „in Kürze“ wieder anzubieten. Nur wenige Stunden nach Inkrafttreten der Einstweiligen Verfügung von Motorola sind die genannten derzeit erhältlichen Modelle aus dem Portfolio von Apple auch wieder im Online Shop zu beziehen.

Von der Einstweiligen Verfügung betroffen waren alle Modelle, die über UMTS-Technik verfügen. Da eingeschlossen waren das iPhone 3G, 3GS und 4, das iPhone 4S hat das Patent von Motorola nicht verletzt laut Anklageschrift. Zudem waren alle Modelle des iPads mit UMTS betroffen gewesen, also das iPad und iPad 2. Das Urteil wurde am 9. Dezember 2011 zugunsten von Motorola gefällt.

Apple pocht bei der Lizenzierung auf das FRAND-Prinzip, was den Zugang zu den Lizenzen zu angemessenen Bedingungen gewährleisten soll. So will Motorola als Lizenzzahlung 2,25% am Umsatz der betroffenen Produkte erhalten, was aber nach Meinung des Experten Florian Müller vom Blog FOSS Patents tatsächlich zu viel nach FRAND-Maßstab wäre. Im Gegenzug soll aber auch Apple unangemessene Forderungen bei der Lizenzierung gestellt haben, welche das sind ist nicht bekannt.

[Quellen: Heise.de | Computerbase.de]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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