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Galaxy Tab 10.1N bleibt aber Galaxy Tab 7.7 EU-weit verboten

Hmmmm, ob das jetzt in die Nische „Sommerloch“ reinpasst, was da mal wieder im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung abläuft? Bei hochsommerlichen gefühlten 30° im Schatten hat der südkoreanische Konzern wieder mal eine Schlappe einstecken müssen und andererseits auch einen Teil gewonnen. Vielleicht sind ja nicht nur wir ein wenig überhitzt, sondern auch die deutsche Judikative?

Während vor wenigen Wochen das Galaxy Tab 10.1 ebenfalls in Amerika verboten wurde, bleibt das Galaxy Tab 10.1N zumindest in Deutschland auch weiterhin im Handel. Das Original des Galaxy Tab 10.1 verstoße gegen das Geschmacksmuster, welches Apple innerhalb Europas zugesprochen bekommen hat, weswegen Samsung das Galaxy Tab 10.1N einfach dahingehend veränderte, dass die Stereo-Lautsprecher an den Seiten stärker hervor ragen. Beim Galaxy Tab 2 hat Samsung konsequenterweise das Design gleich weitergeführt, was in unseren Augen zudem den gehört besseren Klang ermöglicht. Übrigens bestätigte damit das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.

Was man allerdings mal so überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die Entscheidung bezüglich des Galaxy Tab 7.7. Der kleine 7 Zöller mit Aluminiumgehäuse, Exynos 4210 Dualcore und AMOLED Display mit 1.280×800 Pixel ist seit seinem Verkaufsstart schon nicht in Deutschland zu haben. Nun trifft es nach Willen des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch den Rest der EU, was wir hier eher weniger mitbekommen dürften. Was allerdings als Urteilsbegründung angegeben wird, lässt nicht nur uns die Kinnlade herunterklappen. Angeblich verletze das Galaxy Tab 7.7 mit der Rückseite und in der Seitenansicht das Geschmacksmuster von Apple für das iPad!

Interessant an der Sache ist allerdings aus juristischer Sicht, dass es sich beim Galaxy Tab um einen kerngleichen Verstoß handelt. Kerngleich heißt in der juristischen Sprache, dass ein neuer Verstoß einem bereits bestehenden Verstoß dermaßen ähnlich sei, dass keine neue Verfügung gegen den neuen Verstoß ausgesprochen werden muss. Durch diese Entscheidung sieht das Gericht dieselben Verstöße im Galaxy Tab 7.7, mit denen sich schon Apple bei den Tablets Galaxy Tab 10.1 und 8.9 gegen Samsung hat durchsetzen können.

[Quelle: AllAboutSamsung | via SmartDroid]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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