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Leistungsschutzrecht: VG Media knickt nun doch ein

Google und Leistungsschutzrecht

Google ist die weltweite Suchmaschine Nummer Eins und auch im deutschsprachigen Raum kann sich der Konzern über einen sehr soliden Marktanteil freuen. Dermaßen viel Macht über den Markt birgt allerdings auch Risiken, die unter anderem zu solch irrsinnigen Dingen wie dem Leistungsschutzrecht führen können. Nun hat der Verband VG Media jedoch überraschend nachgegeben.

Wer die Sache ein wenig verfolgt hat wird wissen, dass heute ein Ultimatum von Google für die deutsche Presse-Landschaft abgelaufen wäre. Da der Verband VG Media auf seiner Position zur Bezahlung für Textausschnitte in Google-Suchergebnissen weiterhin bestand, wollte Google kurzerhand diese Ausschnitte kürzen und nur noch Links plus Headline in den Ergebnissen auflisten. Im Sinne des Leistungsschutzrecht würde sich Google sogar völlig im Rahmen bewegen und auch ein kartellrechtliches Vergehen wäre das nicht gewesen.

Wende im Streit zum Leistungsschutzrecht in Sicht?

Da aber die Verlage enorme wirtschaftliche Einbußen fürchteten, hat man sich nun kurz vor Ablauf des Ultimatums von Google darauf verständigt, die Sache vorerst ruhen zu lassen. Die Betonung liegt auf vorerst, sodass die Sache rund um das umstrittene Leistungsschutzrecht noch lange nicht vom Tisch ist. Hießt nichts anderes, als das die in der VG Media organisierten Verlage bis auf weiteres nicht mehr auf eine Entlohnung von Google fordern.

Das heißt im Klartext, dass auch weiterhin zu Nachrichten neben dem Link und der Headline ein kurzer Textausschnitt zu sehen ist sowie ein kleines Artikelbild. Man könnte es sozusagen als einen kleinen Zwischensieg für Google im Leistungsschutzrecht bezeichnen. Als Begründung wurde von den Verlagen übrigens die „erdrückende Marktmacht von Google“ genannt. Letzteres kann man auch als Gegner der VG Media schlecht leugnen, denn ernsthafte Konkurrenz hat der US-Konzern nicht wirklich zu fürchten.

Aber zumindest hat die Farce für eine kostenlos erbrachte Dienstleistung per Gesetz zusätzlich bezahlen zu müssen vorerst ein Ende. Das Leistungsschutzrecht selbst bleibt davon unberührt, sodass es in wenigen Wochen oder gar Tagen bereits in alter Manier weitergehen dürfte. Zumindest hat Google bisher die Rückendeckung des Bundeskartellamt bekommen, was man zuletzt auch ganz formal eingefordert hat (zum Beitrag).

[Quelle: DWDL]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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