Sky erhöht die Preise für Bestandskunden
Kurz angezogen: Der Video-on-Demand Anbieter Sky hat wieder einmal schlechte Nachrichten parat. Nein, diesmal geht es nicht um die Verfügbarkeit von Sky Online oder Sky Go für alle Android Smartphones, sondern vielmehr um das gute Geld. Denn das Münchner Unternehmen erhöht aktuell die Preise für Bestandskunden ohne Sonderkündigungsrecht.
Bestandskunden müssen blechen
Den Grund für die höheren Gebühren erklärt der Pay-TV-Anbieter durch steigende Kosten. Was auch sonst. Gemeint sind damit die gestiegenen Übertragungsrechte der UEFA Champions- und Europa-League. Auch die Fußball-Bundesliga verlangt für die kommende Saison deutlich mehr Geld für ihre Programmlizenzen.
Infrastruktur , Transponder Kosten und die Einspeisung der Programme bei den Netzbetreibern treiben die Ausgaben in die Höhe, sodass Sky gezwungen sei diese auf die Bestandskunden umzulegen. Dabei habe man versucht eine Preiserhöhung von 5 Prozent nicht zu übersteigen.
- Sky Welt +0,85€ (5,0%)
- Sky Welt + 1 Premiumpaket +1,50€ (4,2%)
- Sky Welt + 2 Premiumpakete +2€ (4,1%)
- Sky Welt + 3 Premiumpakete +2,50€ (4,2%)
- Premium HD +0,5€ (5,0%)
- Für die beiden im November eingeführten, neuen Basispakete Starter und Entertainment wird es keine Preisanpassung geben.
Anleitung: Sky Go Android für nicht-unterstützte Geräte
[/box]Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen
Das ausgerechnet die 5 Prozent Marke nicht überschritten wurde, ist unter Umständen doch von größeren Eigennutz, als es auf den ersten Blick hin scheinen mag. Denn laut den Sky AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden ausgeschlossen, wenn die Preiserhöhung nicht mehr als 5 Prozent ist.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
[Quelle: Cashman]