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USPTO: Mögliches Umdenken bei Software-Patenten

US Patentamt USPTO

Wenn in den USA ein Unternehmen der IT-Branche ein anderes Unternehmen wegen einer Patentverletzung verklagt, dann sind nicht selten Grundlage dieser Klagen Patente auf bestimmte Teile einer Software. Schließlich können selbst Algorithmen patentrechtlich geschützt werden, was dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) anscheinend nicht mehr so sehr gefällt.

Grundlage für das Umdenken beim US-amerikanischen Patentamt USPTO ist ein Fall, in welchen der deutsche Software-Hersteller SAP verwickelt ist. SAP selbst wurde vom US-Unternehmen Versata im Jahre 2007 wegen der Verletzung des Software-Patentes 6,553,350 verklagt und unterlag in mehreren Instanzen Versata. Im abschließenden Urteil hätte SAP fast an die 400 Millionen US Dollar Schadensersatz an Versata zahlen müssen, weshalb SAP basierend auf dem 2011 in Kraft getretenen America Invents Act (AIA) dieses Patent von Versata anfechten und für ungültig erklären lassen wollte.

Durch den AIA ist es dritten Personen in den USA ermöglicht worden, gewisse erteilte Schutzrechte anzufechten und für ungültig erklären zu lassen. Dabei ist es egal, wann diese besagten Schutzrechte in der Vergangenheit erteilt wurden und eben das wollte sich SAP zu Nutze machen, um das betreffende Patent von Versata für ungültig erklären zu lassen. Die USPTO ist diesem Wunsch nun sogar in größerem Rahmen nachgekommen und hat gleich 5 Patente von Versata für nichtig erklärt, im Falle des Patents 6,553,350 sogar mit der Begründung, dass das Patent eigentlich hätte nie erteilt werden dürfen.

Beim US-Patent 6,553,350 handelt es sich im Prinzip lediglich um eine Formel bzw. ein Rechenverfahren zur Preisberechnung handelt und somit viel zu abstrakt sei, als dass diese patentiert werden könne. Die Richter der USPTO führten als Begründung an, dass man diese Preisberechnung notfalls ganz klassisch mit Stift und Papier hätte durchführen können, sie somit nicht an ein bestimmtes Computersystem gebunden wäre, bzw. mit jeder Rechensoftware hätte durchführen können. Übrigens hat es seit 2011 bisher 25 Anträge basierend auf dem AIA gegeben, wovon alleine 10 Anträge von ein und demselben Unternehmen stammen. Die aktuelle Entscheidung der USPTO ist jedoch die erste überhaupt, welche direkt auf AIA fußt.

 

Software-Patente bald auf dem Prüfstand?

Der US-amerikanische Patentanwalt Gene Quinn sieht in der Entscheidung jedoch keine Gefahr für bestehende Software-Patente, lediglich künftige Anträge auf Software-Patente könnten nicht mehr durch Prüfer stattgegeben werden. Dennoch hält sich Quinn nicht mit Kritik an der Entscheidung der USPTO zurück, wirft der Behörde gar vor, dass der Beschluss „ganz klar fehlerhaft und intellektuell unehrlich“ sei:

I would be happy to have a discussion about whether these claims are new within the meaning of 35 U.S.C. 102 and non-obvious as required by 35 U.S.C. 103, but to say that these claims merely protect an abstract idea is clearly erroneous and intellectually dishonest.

Deutsche Übersetzung:

Ich wäre sehr erfreut über eine Diskussion, ob die Ansprüche neu im Sinne des 35 U.S.C 102 sind und nicht-offensichtlich wie von 35 U.S.C. 103. Aber zu sagen, dass diese Ansprüche nur dazu da sind, um eine abstrakte Idee zu schützen, ist ganz klar fehlerhaft und intellektuell unehrlich.

Gene Quinn gilt nebenbei als einer der glühensten Verfechter des US-Patentsystems in seiner aktuellen Form, weshalb seine Aussage mit einiger Vorsicht genossen werden sollte. Dennoch stellt die aktuelle Entscheidung der USPTO möglicherweise einen Richtungswechsel dar, der in einer neuen Reformation des US-Patentsystems münden könnte. Das ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch Wunschdenken und selbst wenn eine Reformation bevorstehen sollte, heißt das noch lange nicht, dass diese auch im positiven Sinne ausfallen könnte. Der Fall zeigt aber deutlich, dass die entscheidenden Organe sich den Problemen des Patentsystems langsam richtig bewusst werden. Zumindest keimt diese kleine Hoffnung ein wenig.

[Quelle: Bloomberg | via Computerbase]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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