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Google stimmt 40% aller Löschanfragen für „Recht auf Vergessen“ zu

Jeder der will kann heute irgendwelche Geschichten, Berichte und andere Inhalte ins Netz stellen, die früher oder später von Google entdeckt, indiziert und in die Suchmachine mit aufgenommen werden. Allerdings will genau das nicht jeder EU-Bürger und der Konzern muss auf Anweisung des Europäischen Gerichtshof Löschanfragen nachgehen. Die Nachfrage ist wie zu erwarten recht hoch.

Das von CEO Larry Page und CTO Sergey Brin gegründete Unternehmen ist zu einem der größten Internet-Konzerne der Welt aufgestiegen und daher auch immer wieder Zielscheibe von Kritik. Aus diesem Grund hat man sich dazu entschieden, in schöner Regelmäßigkeit einen sogenannten Transparenzbericht zu veröffentlichen, in welchem man bis zu einer gewissen Stufe Einblick in die Abläufe bei Google geben will. Was den aktuellen Bericht jedoch besonders interessant macht sind die Statistiken zu Anfragen zum Löschen von Inhalten.

Transparenz bei Google

Nachdem der Europäische Gerichtshof urteilte, dass der Suchmaschinen-Betreiber Links mit Inhalten zu Privatpersonen unter Umständen löschen muss, hat Google fast eine halbe Million URLs prüfen müssen. Insgesamt hat der Konzern seit dem Inkrafttreten des Urteils über 144.954 Anfragen zum Löschen erhalten. Dabei musste der Konzern über 497.695 URLs überprüfen, von denen letztlich 41,8 Prozent tatsächlich gelöscht wurden. 58,2 Prozent der Anträge wies der Konzern somit ab.

Von den mehr als 140.000 Anträgen stammten immerhin 24.979 aus Deutschland, die wiederum 88.883 URLs umfassten. Damit liegt Deutschland Europaweit auf dem zweiten Platz was die Anzahl von Anträgen zum „Recht auf Vergessen“ betrifft. Einzig Frankreich hat mit 28.912 Anträgen den Google-Konzern häufiger zum Löschen von URLs aufgerufen. Übrigens wurden 53 Prozent der deutschen Anträge stattgegeben, während 47 Prozent der Anträge abgelehnt wurden.

Auch wenn Google damit dem EuGH-Urteil nachkommt, arbeitet der Konzern an der Ausarbeitung von Richtlinien für Löschanträge. Im Urteil des EuGH gibt es Ausnahmen für das Löschen von URLs, wenn die Informationen der Website von öffentlichem Interesse sind und genau das ist etlichen Fällen sehr grenzwertig. Daher arbeitet ein Expertenbeirat mit den EU-Staaten an verbindlichen Richtlinien für die Bewertung von Informationen öffentlichen Interesses. Im November werden die ersten Ergebnisse erwartet.

[Quelle: Google Transparenzbericht]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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