Die Möglichkeiten die Android bietet sind von sehr vielfältiger Natur, aber hin und wieder ändert Google auch mal die Spielregeln wie das kommende Android 6.0 Marshmallow zeigt. Konnte man bisher Android Apps problemlos nutzen, die über anderen Apps schwebten, wird das mit dem nächsten Android um einiges umständlicher für Entwickler und Nutzer.
Das Konzept der Floating Apps wurde erstmals von Samsung für die Samsung Galaxy Note Serie eingeführt, welches vor allem für das schnelle Anfertigen von Notizen zum Einsatz kommt. Andere Hersteller wie LG oder auch ganz prominent Sony mit ihren Small Apps haben das Prinzip adaptiert und auch im Google Play Store finden sich zahlreiche Floating Window Apps wieder. Nur mit Android 6.0 Marshmallow ändert sich genau das deutlich was die Berechtigungen betrifft.
Die Sorge, dass die Funktion komplett eingestellt werden könnte ist völlig unberechtigt. Vielmehr fragt eine solche App unter Android 6.0 Marshmallow den User, ob sie sich als Floating App über den aktuell betrachteten Inhalt setzen darf. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die entsprechende App explizit mit dem API-Level 23 entwickelt wird. Intuitiv ist die Zulassung der Berechtigung jedoch nicht, wie die Kollegen von AndroidPolice schreiben.
Anstatt wie zur Google I/O 2015 vorgestellt mit Hilfe eines Popup-Fensters über die angeforderte Berechtigung zu informieren, muss man unter Android 6.0 Marshmallow einer Floating App erst über einen Switch tief in den Einstellungen die Funktion gestatten. Nutzerfreundlich ist das zwar nicht unbedingt, hat aber auf der anderen Seite auch seine guten Gründe.
So kann Google verhindern, dass ein Entwickler einer Floating App die Funktionsweise beispielsweise für Scamware missbrauchen kann, die sich über das Display legt und zur Zahlung von Bestechungsgeld auffordert, damit man sein Android Smartphone oder Android Tablet wieder nutzen kann. Denn per Standard ist diese Funktion unter Android 6.0 Marshmallow deaktiviert.
Für den Nutzer heißt das im Endeffekt, dass unter Android 6.0 Marshmallow einige zusätzliche Schritte nötig sind, bevor die durchaus sehr nützlichen Floating Apps nutzbar werden. Zum Beispiel kann ein Entwickler beim ersten Start den Nutzer dazu auffordern, die entsprechende Berechtigung für die gewünschte App zu aktivieren oder den Hinweis geben, dass man die schwebende Funktion erst manuell und von Hand aktivieren muss.
Entwickler müssen ihre Apps natürlich entsprechend anpassen, das unter Verwendung von Android 6.0 Marshmallow der passende Hinweis mit der neuen Berechtigung prominent zu sehen ist. Interessant wird es erst bei OEM-Herstellern wie Samsung, LG oder Sony: Dort könnte es o sein, dass während der Ersteinrichtung entweder ebenso ein Hinweis erscheint, oder man schon im Setup für die entsprechenden Apps den Schalter umlegt.
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