Wer sich für ein iPhone oder iPad entscheidet muss in der Regel sehr viel Geld dafür bezahlen. Da versteht es sich, wenn man die neu erworbene Hardware besonders sorgsam vor Schäden bewahren will und für genau solche Kunden gibt es AppleCare. Die Versicherung für die eigene Hardware hat Apple nun zu Gunsten der Kunden angepasst.
Denn anstatt bisher nur bis zu 30 Tage nach dem Kauf von Apple-Hardware kann AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Erwerb eines iPhone oder iPad nachträglich beantragt werden. Im Gegenzug dafür fällt das Standard-Paket AppleCare weg, welches vermutlich bei weitem nicht so häufig in Anspruch genommen wurde wie die Plus-Variante. Die Versicherung mit dem erweiterten Garantie-Zeitraum kostet im Apple Store 99 Euro.
Bei AppleCare+ wird die Garantie für das iPhone und iPad vom für Apple üblichen ein Jahr auf die in der EU gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre erweitert, was wie gesagt einmalig 99 Euro kostet.In der Standard-Ausführung AppleCare (ohne Plus) ist nur die Garantieverlängerung auf zwei Jahre enthalten gewesen. Diese Option ist ab sofort nicht mehr verfügbar. Das Schutzpaket für Apple-Hardware umfasst neben einer kostenlosen Support-Hotline per Telefon eine sogenannte Apple Hardwareabdeckung.
Darunter versteht der Konzern das zweimalige Reparieren eines unbeabsichtigt beschädigtes iPhone oder iPad. Zweimal lassen sich genannte Geräte gegen die Zahlung einer jeweils einmaligen Service-Pauschale von 69 Euro für das iPhone bzw. 49 Euro für ein iPad von Appel reparieren oder je nach Härtegrad der Beschädigung gegen ein neues Gerät austauschen. In der Hardwareabdeckung ist auch der Austausch des Akkus mit inbegriffen, sofern dieser nur 50 Prozent seiner ursprünglichen Leistung erbringt, vorausgesetzt er wird innerhalb der zwei Jahre von AppleCare+ ausgetauscht.
Wer sich innerhalb der ersten 60 Tage nach Kauf eines iPhone oder iPad für das Schutzpaket entscheidet, kann dieses für 99 Euro telefonisch erwerben. zum Zeitpunkt des Kaufes erfolgt eine Ferndiagnose für das Gerät und der Nachweis für den Kauf des iPhone oder iPad muss ebenfalls parat liegen. Als Stichtag für den 60-Tage-Zeitraum gilt das Kaufdatum des jeweiligen Gerätes.
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