So habe Reuters erfahren, dass die Europäische Wettbewerbsbehörde von beiden Parteien nicht näher beschriebene Informationen angefordert habe. Der Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte dazu: „Wir müssen uns damit befassen, da die Rechte zum Schutz geistigen Eigentums zu Einschränkungen des Wettbewerbs genutzt werden können, aber wir müssen die Antworten abwarten. Es habe sich gezeigt, dass Standardisierung und Rechte an geistigem Eigentum zwei Instrumente in der neuen IT-Welt sind, die missbräuchlich verwendet werden können.“
Sollten sich beide Kontrahenten im Sinne dieser Punkte schuldig gemacht haben, so können Bußgelder in Höhe von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes verhängt werden. Die Aktivitäten der Behörde und auch das Ergebnis der Ermittlungen sollen aber nicht nur auf die beiden Unternehmen hin stattfinden, vielmehr soll das ganze derzeitige System auf den Prüfstand kommen.
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