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Bloatware muss in Südkorea deinstallierbar sein

Bloatware ist eines der größten Ärgernisse für Benutzer eines mobilen Gerätes, denn diese belegt zum einen unnötigen (und kostbaren) Speicherplatz und zum anderen will man diese auch nicht haben. Insofern dürften wir voller Neid nach Südkorea schauen, denn dort wird eine neue Regelung für Ordnung sorgen: Bloatware muss per Gesetz deinstallierbar sein.

Speicher ist in Zeiten immer größer werdender Apps – vornehmlich Spiele – ein kostbares Gut, von dem jeder gerne so viel wie möglich haben möchte. Erst heute Mittag hatten wir über den tatsächlich freien Speicherplatz populärer Smartphones berichtet, sodass die Meldung aus Südkorea umso mehr die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Denn auch auf der koreanischen Halbinsel ärgern sich Besitzer von Smartphones mit Apps herum, die ihnen regelrecht aufgezwängt werden. Trauriger Spitzenreiter ist das Galaxy S4 von Samsung bei SK Telecom: Satte 39 zusätzliche Apps stammen von Samsung und der Netzbetreiber selbst steuert nochmals 25 Apps hinzu.

 

Das Ende der Bloatware?

Kein Wunder das die südkoreanische Regierung nun hart durchgreifen will, damit Smartphone-Nutzer etwas gegen die Bloatware-Flut unternehmen kann. Per Gesetz sind die Hersteller des Landes und die örtlichen Netzbetreiber dazu verpflichtet, ihre Apps nicht mehr fest im System zu verankern. Heißt konkret, dass unliebsame Bloatware künftig vom Nutzer einfach deinstalliert werden kann, sollte sie auf keinerlei Anklang beim Nutzer stoßen. Das neue Gesetz ist ab April rechtskräftig, womit Käufer der neuen Smartphone-Generationen von Samsung und LG bereits davon profitieren dürften.

Was aus der neuen gesetzlichen Regelung allerdings bisher nicht hervorgeht ist die Frage nach Folgen, sollten sich die Hersteller und Netzbetreiber nicht an das Gesetz halten. Das Gesetz selbst ist übrigens abgesehen von der Bloatware-Sache recht interessant, da die Definition der deinstallierbaren Apps ziemlich weit gefasst ist. Lediglich der App Store, eine App für den Kundendienst, für NFC sowie ein WLAN-Manager müssen nicht deinstallierbar sein, der Rest muss sich vom Nutzer entfernen lassen. Das umschließt Google-Anwendungen ebenso wie Samsung-eigene Apps, zum Beispiel ChatOn oder die verschiedenen Hubs-Anwendungen.

So ein Gesetz wäre eigentlich auch in der EU ganz praktisch, oder was meint ihr?

[Quelle: SmartDroid]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

Zeige Kommentare

  • Eine solche Regelung würde ich mir für die EU wünschen!
    Allerdings verstehe ich nicht, wieso bei bestimmten Apps ausnahmen gemacht wurden...
    Auch Apple nervt mich mit Game Center & Co. und MS liefert sicher auch den ein oder anderen Unfug wie IE mit...
    Im Grunde müsste das Gesetz noch tiefer greifen, der Nutzer müsste in der Lage sein, analog zum PC ohne größere Hackereien das Betriebssystem auszutauschen.

    • Die Ausnahmen sind für vermutlich besonders wichtige Apps vorgesehen, die gewisse Einstellungen überhaupt erst ermöglichen. Aber mir würde es schon reichen, wenn man beim Flashen von Custom ROMs und dem Rooten seine Garantie nicht verliert. ;)

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Veröffentlicht von
Stefan

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