Denn die deutschen Volksvertreter haben entschieden, dass bei DSL-Verträgen in Zukunft keine Router mehr zwangsweise vorgeschrieben werden dürfen. Heißt im Klartext, dass man als DSL-Nutzer frei über den zu verwendenden Router entscheiden darf und nicht auf die gelieferten Geräte der DSL-Anbieter angewiesen ist. Das bekommt vor allem dadurch ein großes Gewicht, wenn man sich die enorme Sicherheitslücke der Geräte von Kabel Deutschland/Vodafone zu Gemüte führt.
Das neue Gesetz ist beschlossene Sache, kann allerdings noch vom Bundesrat einige Zeit hinausgezögert werden. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten ist es trotzdem rechtskräftig, trotz einiger Widerstände im Bundesrat. Den verabschiedeten Gesetzentwurf kann man sich hier als PDF-Datei anschauen. Nicht unerwähnt sollte dabei sein, dass alle Fraktionen des Bundestages dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt haben, nachdem die Koalitionsfraktion noch erfolgreich einen Änderungsantrag eingereicht hatte.
Wichtig: In dem oben verlinkten Gesetzestext ist die Rede von Telekommunikationsdiensten und -anbietern, was unserem Verständnis nach auch Anbieter für Kabel-basierendes Internet mit einschließt. Ob auch TV-Anbieter von der Regelung eingeschlossen sind – Stichwort NDS-Verschlüsselung oder Receiver für CI+ Module – können wir nicht mit Bestimmtheit sagen. Von daher ist eventuell die Anfrage bei einer Rechtsberatung empfehlenswert für solche Fragen. Ein erster Anlaufspunkt wäre die nächste Verbraucherzentrale.
Bisher war es so, dass ein DSL-Anbieter die alleinige Hoheit über sein Netz besitzt und eben auch entscheiden darf, was an Technik und Zugangsmöglichkeiten zu besagten Netz erlaubt sind. Wie nicht anders zu erwarten wurde auch der DSL- oder Kabel-Router kurzerhand mit zum eigenen Netz erklärt und darauf aufbauend auch die Hardware für den Zugang vorgeschrieben. Das führte mitunter auch dazu, dass Anbieter wie Vodafone/Kabel Deutschland ihre Basis-Router zwar kostenlos zur Verfügung stellten, aber WLAN im betreffenden Router zum Beispiel nur gegen eine monatliche Gebühr freigeschaltet wird.
Mit dem neuen Gesetz wird jedoch die Anschlussdose als der Netzabschlusspunkt rechtlich definiert, sodass der Router nicht mehr zum Netz der DSL-Anbieter gehört. Versteht sich von selbst, dass Konzerne wie zum Beispiel UnityMedia das neue Gesetz missbilligen – aber stoppen können sie es eben auch nicht mehr und das sind für Kunden hervorragende Neuigkeiten.
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