Es gibt wieder ein Update der Corona-Warn-App das seit vergangene Woche an eure Endgeräte via OTA-Update (Over The Air) verteilt wird. Die neue Version trägt die Nummer 2.15.1 und soll laut Projektteam aus Robert Koch-Institut, Deutscher Telekom und SAP euch nun bereits bei der Ticketbuchung die Option ermöglichen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass ihr geimpft, genesen oder negativ getestet seid.
Während die COVID-19-Pandemie sich mit neuen Mutationen wie aktuell der SARS CoV2-Variante Omikron weiterentwickelt, arbeitet das Projektteam rund um die Corona-Warn-App an weiteren Versionen. Nachdem wir mit der Version 2.14 ein Update erhalten haben, welches auch Zertifikat-Fälschungen erkennen kann wird aktuell die Version 2.15 auf euer Apple iPhone oder Android-Smartphone verteilt.
Wollt ihr beispielsweise bei eurem nächsten Kinobesuch zu „Matrix Resurrections“ online die Kinokarten buchen, so könnt ihr bei den teilnehmenden Lichtspielhäusern bereits bei der Buchung digital den Nachweis erbringen das ihr über die notwendigen Zutrittsvoraussetzungen verfügt. Sprich das ihr geimpft, genesen oder negativ getestet seid. Mit eurer entsprechender Zustimmung in der Corona-Warn-App kann so der Veranstalter bereits im Vorfeld die entsprechende Validierung vornehmen.
Vorausgesetzt der Veranstalter unterstützt diesen Service, dann solltet ihr innerhalb des Buchungsprozesses euer Einverständnis geben und könnt dann mit der Corona-Warn-App den angezeigten (universellen) QR-Code scannen. Nun bestimmt ihr, welches Zertifikat dem Veranstalter vorübergehend, verschlüsselt an den Validierungsservice übermittelt wird. Dieser gleicht dann das Zertifikat ab und übermittelt daraufhin dem Buchungssystem, ob das Zertifikat den Regeln entspricht oder nicht. Die Zertifikate werden nicht an das Buchungssystem übertragen und nicht im Validierungsservice gespeichert!
Sollte beispielsweise ein Testzertifikat älter als 48 Stunden sein, dann wird es von der Corona-Warn-App als „Nicht erkannt“ angezeigt.
Zu guter Letzt wurde in der Version 2.15 auch die Handlungsempfehlungen unter einer „roten Warnung“ bei einer Begegnung mit erhöhtem Risiko angepasst. Detaillierte Informationen dazu, wie Nutzer*innen sich im Falle einer roten Kachel zu verhalten haben wurden nun entsprechend den aktuellen Gesetzen korrigiert. Sie sind auch bei dem Robert Koch-Institut entsprechend nachzulesen.
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