Somit verstößt de facto der Richter Rueter gegen geltendes EU-Recht der Privatsphäre, sofern es sich um den Zugriff von Kundendaten auf einen in Irland stehenden Server handelt, wie vor 2 Wochen noch in einem Fall von Microsoft, wo der 2nd U.S. Circuit Court of Appeals in New York diesen abgelehnt hat. Hier wäre in der Regel ein Antrag auf Rechtshilfeabkommen mit der Europäischen Union vonnöten.
Der Richter des Amtsgericht in Philadelphia bedient sich allerdings eines kleinen Tricks. So gibt er Google zur Auflage die vom FBI geforderten E-Mail Daten an einen in den USA stationierten Server zu übertragen und erst dann der Bundesbehörde entsprechenden Zugriff zu gestatten.
Google hat bereits erklärt gegen das Urteil Berufung einzulegen und bis in die letzte Instanz zu kämpfen, entsprechend geforderte Daten nicht herauszugeben. Derartige Anfragen von US-Behörden hat Google allein im vergangenen Jahr 25.000 Stück erhalten.
Leider geht aus dem bei Reuters veröffentlichten Beitrag nicht hervor wo der entsprechende Server nun steht und ob es sich um die Daten eines US-Bürgers oder außerhalb der USA handelt. Denn das würde die Rechtssituation noch einmal deutlich verändern.
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