Google ist einer der größten Anbieter zahlreicher Dienste im Internet und Gmail ist mit über 900 Millionen aktiver Nutzer auch noch der größte Freemail-Anbieter der Welt. Nun bringt ein Gerichtsurteil Google in eine durchaus prekäre Lage was den Dienst in Deutschland an sich anbelangt und das könnte auch enorme Auswirkungen auf Konkurrenten haben.
Konkret geht es um einen Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur, welcher bereits seit 2012 vor dem Kölner Verwaltungsgericht ausgetragen wird. So fordert die Bundesnetzagentur, dass Google seinen Mail-Dienst Gmail in Deutschland als Telekommunikationsdienst nach dem Telekommunikationsgesetz anmelden muss, wogegen sich der US-Konzern jedoch seit Jahren weigert und auch dagegen geklagt hat. Gegen das Urteil will Google wie nicht anders zu erwarten Berufung einlegen.
Die Bundesnetzagentur begründet ihr hartes Vorgehen damit, dass Gmail von Google mit seinen über 900 Millionen Nutzern eben unter die Definition eines Telekommunikationsdienstes fällt, da Google die Kontrolle über das Senden und Empfangen der Daten hat. Dies wiederum versuchte der Konzern in seinen Grundzügen mit einer anderen Auslegung wiederum ebenfalls als Argument zu nutzen: so würde man nicht über die technischen Voraussetzungen zum Betreiben eines eigenen Netzes verfügen sowie die Signalübertragung selbst nicht beeinflussen können. Daher erfülle man nicht die Anforderungen für ein Telekommunikationsdienst gemäß dem deutschen Telekommunikationsgesetz.
Eben dieser Argumentation hat das Kölner Verwaltungsgericht am 11. November widersprochen und begründet dies wie folgt, Zitat:
„Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email- Dienst zuzurechnen.„
Das sich Google so vehement gegen die Anmeldung von Gmail als Telekommunikationsdienst wehrt hat auch seine guten Gründe. Denn sollte der Maildienst tatsächlich als ein solcher Dienst registriert werden, müsste Google den Datenschutz deutlich ausbauen und Zugriffsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur einbauen. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass sich Google darauf nicht einlassen will – gerade mit Blick auf den Spionage-Skandal mit der US-amerikanischen NSA und dem britischen GCHQ.
Bleibt eigentlich fast nur zu hoffen, dass Googles Berufung in der Rechtsfrage rund um Gmail Erfolg haben wird, denn sollte Google komplett scheitern vor Gericht, wird das noch unabsehbare Folgen für andere Mail-Anbieter sowie die gesamte Internetbranche in Deutschland nach sich ziehen. Immerhin fordern die Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber schon seit längerer Zeit, dass man mit Internetdiensten wie Google, Facebook oder auch WhatsApp gleichgestellt wird in Sachen Regulierung und Pflichten.
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