Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte kurz GEMA plant die Einführung einer neuen Abgabe von Gebühren, die vor allem Betreiber von Websites hart treffen dürfte: Für eingebettete Inhalte soll künftig ein kleiner Betrag an die GEMA abgetreten werden. Genauer betrachtet soll sogar doppelt gezahlt werden für Inhalte.
Grundsätzlich hat die GEMA jegliche Art von eingebetteten Inhalten ins Auge gefasst und nicht nur Videos von YouTube. Bekanntlich liegt der Verband bereits einige Zeit mit der Video-Plattform von Google im Rechtsstreit, bei dem es um die Höhe einer angemessenen Gebühr für Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik geht. Was jedoch die Sache so prekär macht ist die Tatsache, dass manche Anbieter für ihre Inhalte bereits gebühren an die GEMA bezahlen. Die aktuelle Forderung des Verbandes käme somit genau genommen einer doppelten Abgabe auf ein und dieselben Inhalte gleich. Das würde vor allem die Betreiber von Websites betreffen, die quasi nochmal die bereits entrichteten Gebühren der Inhalte-Anbieter aufbringen müssten. Der Vorschlag für ein solches Gebührenmodell stammt übrigens vom AKM-Verband, dem österreichischen Gegenstück zur deutschen GEMA.
GEMA-Sprecherin Ursula Goebel erwähnt jedoch in einem Interview von golem.de, dass einfache Links zu Videos weiterhin gebührenfrei bleiben sollen. Lediglich wenn ein Video direkt in eine Website eingebunden wird, soll der jeweilige Betreiber der Website Gebühren an die GEMA abführen. Allerdings ist das bisher nur eine Forderung der GEMA, welche von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abhängig ist. Dort soll noch dieses Jahr eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob eingebettete Videos überhaupt eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Oder um es mit den Worten der GEMA zu nennen, eine „urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung“ darstellt und somit gebührenpflichtig ist.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist ein Verband, der sich um die Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschütztem Material von Musikern, Textdichtern, Komponisten und Verlegern kümmert. Die Verwertungsgesellschaft ist vor allem durch den Rechtsstreit mit Google/YouTube bekannt, bei dem es um die Höhe von Gebühren für musikalisch unterlegte Videos geht.
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