Kategorien: Android

GEMA erklärt neue Abgabenregelung für Speicherkarten und USB Sticks

Was war das doch für ein Aufschrei als die GEMA einfach mal kurzerhand die Abgaben auf Speicherkarten und USB Sticks erhöhte. Von 10 Cent auf 91 Cent für Speicherkarten und USB Sticks mit weniger wie 4 GB Kapazität und darüber bis zu 1.850% mehr. Kein Wunder das die Netzgemeinde das mit Unverständnis zur Kenntnis nahm, was die GEMA nun zu einer ausführlicheren Stellungnahme nötigte.

Der GEMA-Sprecher Peter Hempel erklärte gegenüber dem Online Magazin Gulli.com, dass die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) für die Festlegung der Gebühren zuständig sei und die GEMA lediglich einer der Hauptgesellschafter eben jener ZPÜ sei. Die Gebührenabgabe sei übrigens der ausschlaggebende Teil für das Recht auf Privatkopien, so Hempel weiter. Da käuflich erwerbbare Leermedien bevorzugt zur Vervielfältigung von digitalen Inhalten genutzt werden, gewähren die Pauschalabgaben auf Speichermedien das Recht auf eine Privatkopie.Weiter sei es noch offen, ob die höheren Gebühren überhaupt an die Kunden weitergegeben werden.

Genau das wird allerdings der Fall sein, wie unter anderem Transcend erklärte. Bei USB Sticks mit weniger als 4 GB Speicherplatz und Preisen von ca. 5 Euro besteht kein allzu großer Spielraum für die Hersteller. Für weiteres Unverständnis sorgte zudem der deutlich höhere Gebührensatz von Speicherkarten gegenüber den USB Sticks, da Speicherkarten in der Regel in Digitalkameras und Smartphones stecken, wo sie mit privaten Bildern und Filmen gefüllt werden, während die Abgaben für USB Sticks noch eher toleriert werden.

Darauf eingehend erklärte Hempel, dass eine von der ZPÜ in Auftrag gegebene Studie zu folgendem Ergebnis kam: Bis zu 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern werden im Gesamtlebenszeitraum von Speicherkarten vervielfältigt, Vergleichswerte von USB Sticks wurden nicht genannt. „Für diese Vervielfältigungen müssen die betroffenen Rechteinhaber (Urheber, ausübende Künstler und Produzenten) angemessen vergütet werden […] Das Geld wird nicht an die Urheber verteilt, sondern erst an die Gesellschafter.“, so Hempel.

[Quelle: Gulli.com | via Computerbase.de]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

Share
Veröffentlicht von
Stefan

Recent Posts

Sony Xperia 1 VI: Kein 4K-Display – dafür günstigerer Preis

Nach den ersten Bildern zum Sony Xperia 1 VI und einem möglichen Launchtermin, folgt nun…

3 Stunden vor

Kospet iHeal Ring 3 im Test: Nur klauen ist günstiger!

Mit dem iHeal Ring 3 von Kospet tritt ein weiterer chinesischer Hersteller in den obligatorischen…

19 Stunden vor

Samsung Galaxy Watch 7 eventuell mit Blutzucker-Überwachung!

Mit dem 10. Juli haben wir bereits einen Termin zum nächsten Galaxy Unpacked-Event, auf dem…

24 Stunden vor

Google Pixel 8a: Offizielles Werbematerial gibt vor dem Release umfassend Auskunft

Am 14. Mai ist es soweit und Mountain View wird seine Pforten zur Google I/O…

1 Tag vor

Samsung Galaxy Z Flip 7: Bekommt das 2025er Klapphandy drei Kameras?

Heute morgen haben wir Euch noch den Termin bekannt gegeben, an dem voraussichtlich das Samsung…

2 Tagen vor

OnePlus 13: Neues Design und ein Snapdragon 8 Gen 4 bereits im Herbst!

Kaum ist das OnePlus 12 von uns getestet, da kündigt sich auch schon das OnePlus…

2 Tagen vor

Diese Seite verwendet cookies.