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Google und Oracle müssen gekaufte Journalisten und Blogger preisgeben

Zugegeben, es ist schon etwas her, dass der Prozess zwischen Google und Oracle vorläufig beendet wurde. Im Frühjahr diesen Jahres verlor Oracle auf ganzer Linie gegen Google, denen man die widerrechtliche Nutzung von Java als Grundgerüst für Android vorwarf. Nicht nur das Google in fast allen Punkten freigesprochen wurde, nein Oracle musste zudem den Großteil der Prozesskosten tragen.

Schon damals gewährte Richter William Alsup, ein ehemaliger Entwickler und damit durchaus bewandert im Bereich der Programmentwicklung, das Rechtsmittel der Berufung. Ob Oracle davon Gebrauch machen wird, wissen zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich, wundern würde es uns allerdings nicht. Um darauf vorbereitet zu sein, hat Richter Alsup beide Parteien per gerichtlicher Anordnung dazu aufgefordert, eine Liste aller bezahlter Journalisten und Blogger dem Gericht vorzulegen. Hintergrund ist, bei einer möglichen Berufung diejenigen Textpassagen, Nachrichten, Blogeinträge und Zeugenaussagen zu identifizieren, die zu einer möglichen Befangenheit führen und damit nicht ohne Vorbehalt verwendet werden könnten.

Bis zum 17. August muss die jeweilige Liste dem Richter vorliegen, was beide Konzerne zur Kenntnis genommen haben. Oracle nutzte unterdessen die Aufforderung zu einem verbalen Schlag gegen den Konkurrenten. Der Datenbank-Konzern betonte, dass man seine „finanziellen Beziehungen“ schon immer offen gelegt habe, wie es sich gehöre. Im selben Atemzug forderte man den Gegner auf, es ihm gleich zu tun.

 

Hier verpönt und drüben Normalität

In Amerika ist im Gegensatz bei uns üblich, Journalisten und Blogger für das Image in der Öffentlichkeit zu engagieren. Diese schreiben Beiträge in Zeitungen, Magazinen oder im Internet, in denen sie sich positiv über das jeweilige Unternehmen auslassen. Damit wollen Unternehmen vor allem die Meinung in der Öffentlichkeit in ihre gewünschten Bahnen lenken, zum Beispiel sich selbst als Opfer darzustellen und die Gegenpartei als den großen Bösen. Bei uns ist ein solches Verhalten als Unlauterer Wettbewerb eingestuft und von daher strafbar. Zu den gekauften Bloggern wird unter anderem der Patentexperte Florian Müller von FOSS Patents gezählt, welcher in den letzten Monaten deutlich Stellung Pro Oracle eingenommen hatte. Ob er wirklich mit auf der Gehaltsliste von Oracle stand, wird die Liste offenbaren.

[Quelle: Richterliche Anordnung (PDF) | via The Verge und SmartDroid]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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