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iTunes-Klage gegen Apple wurde nun abgewiesen

Der Aufstieg des iPod zum erfolgreichsten MP3-Player aller Zeiten wird für immer in Verbindung mit iTunes stehen. Genau diese Bindung war der Anstoß für eine aufsehenerregende Sammelklage in den USA, welche gut eine Milliarde US-Dollar an Schadensersatz aus den Kassen von Apple hätte bedeuten können. Aber dazu kommt es nicht mehr, denn die Klage hat keinen Bestand mehr.

Konkret wurde Apple vorgeworfen, im Zeitraum zwischen September 2006 und  März 2009 ein Monopol für das Bestücken des iPod mit Musik. In genanntem Zeitraum sei lediglich iTunes die einzige Quelle für Musik gewesen, was nach Auffassung zahlreicher Geschädigter ein monopolistisches Verhalten war. Nun hat das zuständige Gericht besagte Sammelklage jedoch endgültig abgewiesen bzw. die achtköpfige Jury, welche die Begründung Apples in dem Rechtsstreit als stichhaltig erachtet, wie The Verge berichtet.

Revision im iTunes-Streit

So hätte Apple der Jury glaubhaft machen können, dass mit dem Update von iTunes auf Version 7.0 die Sicherheit der Geräte zu erhöhen und neue Funktionen einzuführen. Eine der neuen damaligen Funktionen war eine überarbeitete Synchronisation für bei iTunes gekaufte Musik, welche allerdings Musik aus alternativen Quellen vom iPod löschte. Grund für diesen Schritt war damals der Online-Store von Real, welcher ein nachgebautes DRM-System von Apple nutzte, um so die bei Real gekaufte Musik in die Bibliothek von Apples Musik-Software zu bekommen.

Insofern kann man den damaligen Schritt von Apple durchaus nachvollziehen, dass man die Sicherheit der eigenen Nutzer im Blick hatte. Eben das was auch die Jury so sieht. Käufer des iPod aus besagtem Zeitraum sahen dies jedoch als Monopol-Bildung an und verklagten Apple auf insgesamt 350 Millionen US-Dollar Schadensersatz, der sich durch geltendem US-Wettbewerbsrecht auch noch hätte verdreifachen können.

Noch ist die Sache jedoch nicht gänzlich ausgestanden, da die Anwälte der Kläger bereits Revision angekündigt haben. Ob dieses Revisionsverfahren mit einem Hauptkläger stattfindet ist zudem noch unklar. Erst kürzlich wurde auch die letzte Hauptklägerin aus dem Verfahren ausgeschlossen, da ihre im für die Klage zulässigen Zeitraum gekauften iPods nicht von ihr selbst bezahlt wurden, sondern von der Kanzlei ihres Mannes (zum Beitrag).

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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