Googles Betriebssystem für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets namens Android kommt auf Millionen von Geräten zum Einsatz, auf denen zudem die Google-eigenen Apps vorinstalliert sind. Das ist jedoch manchen Unternehmen ein Dorn im Auge gewesen, sodass man eine Kartellklage in den USA anstrebte. Allerdings wurde diese nun vorerst abgewiesen.
Der Vorwurf an Google lautete konkret, dass man durch die Google-Apps den Wettbewerb für Konkurrenten wie Microsoft Bing oder die Yahoo-Suche erschweren und die Kosten für Android-Geräte künstlich nach oben treiben würde. Der Argumentation der Kläger konnte die US-Bundesrichterin Beth Labson Freeman jedoch nicht folgen und wies die Klage daher ab.
Als Begründung für die abgewiesene Klage sagte die Richterin, dass die klagenden Unternehmen keinen stichhaltigen Nachweis erbringen konnten, wonach der Preis für ein Android-Smartphone direkt mit den Vorgaben für die vertraglich vereinbarten Google-Apps zusammenhängen würde. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass Google durch die Vorgaben Nutzer wirksam daran hindern würde, alternative Suchmaschinen zu nutzen oder Innovationen von Mitbewerbern auf dem Software-Markt gezielt zu erschweren.
Nun haben die Kläger drei Wochen Zeit um Revision gegen das vorläufige Urteil einlegen zu können. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, ihre Klageschrift noch einmal zu überarbeiten und ggf. mit neuen Informationen sowie Beweisen zu untermauern. Wenn es den Klägern nicht gelingt, die US-Bundesrichterin doch noch zu überzeugen, dann gilt die Klage gegen Android und die Google-Apps im Allgemeinen als gescheitert.
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