Die Begrifflichkeit Verbraucherrecht ist heutzutage allgegenwärtig im Handel, egal ob Off- oder Online. Dieses Recht regelt die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen des Staates beim Handel, um den Konsumenten vor der strukturellen Unterlegenheit gegenüber den Produktanbietern zu schützen. Und was für den normalen Handel gilt, müsse eigentlich auch für den Software-Handel gelten.
So könnte man das zusammen, was Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich jüngst gefordert hat. Ab dem 15. Mai, dem ersten Tag der diesjährigen Google I/O, findet in Bad Nauheim die nächste Verbraucherschutzministerkonferenz statt, auf welcher besagte Ministerin Puttrich die Bundesregierung dazu auffordern will, einen Ausgleich für fehlenden Verbraucherschutz für App-Downloads einzuführen. Hintergrund ist, dass die EU-Verbraucherschutzrichtlinie demnächst in nationales Recht umgesetzt werden muss und der Tatsache, dass ab dem Zeitpunkt des Downloads nach Kauf einer App das Widerrufsrecht erlischt. Das wird zumindest Apple gerne mal vorgehalten, da der Konzern aus Cupertino grundsätzlich kein Widerrufsrecht für seinen iTunes Store vorsieht. Dennoch zeigte sich Apple in der Vergangenheit hin und wieder kulant, im Play Store von Google haben Käufer dagegen immerhin 15 Minuten Zeit, den Kauf einer App rückgängig zu machen.
„Was für Pullover gilt, muss für Apps rechtens sein.“ ist daher der Titel der entsprechenden Mitteilung der Ministerin, die sich mit genau diesem Thema beschäftigt. Neben einem Ausgleich für das entfallene Widerrufsrecht der Kunden fordert die Ministerin beispielsweise auch das Bereitstellen von kostenfreien Demo-Versionen von Apps. Zudem will sie sich für transparentere Informationen vor einem Kauf von Software einsetzen. Diese Informationen sollen laut ihren Überlegungen in angemessener Form auf den mobilen Endgeräten wahrgenommen werden können und müssen leicht verständlich sein. Dafür sollen in erster Linie die Geräte-Hersteller als auch die App-Entwickler sorgen, so Frau Puttrich.
Selbst der kauf selber müsse transparenter gestaltet werden, da der Ticket-Kauf beispielsweise immer öfters mobil erfolgt. Das schließt aber laut der hessischen Ministerin auch Bankgeschäfte und Einkäufe mit ein, die ebenfalls ein starkes Wachstum auf mobilen Endgeräten erfolgen. Ein erster Schritt seien unter anderem entsprechende Informations- und Auflärungskampagnen, um Verbraucher entsprechend auf deren Rechte in Sachen Verbraucherschutz aufmerksam machen zu können. Ob sich die Forderung tatsächlich durchsetzen lassen kann, werden wir frühestens ab dem 15. Mai erfahren. Auch wenn ein Rückgaberecht für Apps und andere digitalen Güter erstrebenswert wäre: Was haltet ihr von den Plänen von Frau Puttrich? Würdet ihr diese Forderungen unterschreiben wollen oder haltet ihr sie für undurchführbar?
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